Begriffserklärungen
Der KWF Förderungsantrag muss vollständig ausgefüllt beim KWF eingereicht werden. Der KWF bestätigt den Erhalt des Förderungsantrags mittels »Bestätigungschreiben«. Als Anrechnungsstichtag für die beantragten Projektkosten gilt das Datum des Posteingangsstempels des KWF am Antrag. Nur jene Projektkosten, die ab diesem Tag anfallen, sind förderungsfähig. Siehe dazu auch »Projektbeginn = Lieferung | Leistung«
Gesamtfinanzierung eines Förderprojekts
Allgemeiner Ausdruck für eine geringfügige Förderung. Beihilfe ohne Pflicht zur Notifizierung, auch »De-minimis«-Förderung genannt.
Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).
Im Gegensatz zum Förderungskredit muss der Barzuschuss nicht zurückgezahlt werden.
Darunter versteht das EU-Wettbewerbsrecht Zuwendungen, die einen Transfer staatlicher Mittel beinhalten, die für den Empfänger mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden sind, die selektiv sind und somit das Gleichgewicht zwischen Unternehmen und ihren Mitbewerbern in Frage stellen und die geeignet sind, sich auf den Wettbewerb bzw. den Handel zwischen Mitgliedsstaaten auszuwirken.
Unter dem Begriff betriebliche Forschung und Entwicklung werden sämtliche Forschungstätigkeiten des Unternehmens im Bereich der industriellen Forschung bzw. der vorwettbewerblichen Entwicklung zusammengefasst, die auch von der Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG | www.ffg.at) gefördert werden.
Das ist jener Nennwert der gewährten Beihilfe ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten beihilfefähigen Projektkosten (siehe auch Barwert | Subventionsäquivalent).
Cluster sind regionale Netzwerke zur Stärkung der Innovationskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der an diesem Cluster beteiligten Unternehmen in bestimmten Bereichen (z.B. Software-, Holz-, Auto-Cluster, etc.).
Bagatelleförderung. Eine »De-minimis«-Förderung unterliegt vereinfachten Bedingungen, da sie seitens der EU als nicht wettbewerbsverzerrend angesehen wird. Ein Unternehmen kann »De-minimis«-Beihilfen im Gesamtausmaß von max. EUR 200.000,- EUR innerhalb von drei Steuerjahren zugesichert bekommen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, über sog. »notifizierte« (EU-genehmigte) Richtlinien andere Beihilfen zu erhalten. Für dieselben förderbaren Kosten ist ein Kumulieren (Addieren) von »De-minimis«-Beihilfen mit Beihilfen, die auf Basis notifizierter Richtlinien gewährt werden, nur bis zur jeweils zulässigen Maximal-Förderintensität möglich (Siehe dazu auch »Förderintensitäten«).
Heißt wörtlich: mit entsprechender Sorgfalt. Unter Due Diligence versteht man eine »Projekt- und Unternehmensprüfung«, die genaue Analyse der rechtlichen, finanziellen, technischen und strategischen Stärken und Schwächen, Chancen und Risken eines Unternehmens. Sie dient der Vorbereitung einer Beteiligungsinvestition. Due Diligence wird üblicherweise nach einer beidseitigen Absichtserklärung über eine Beteiligung von Investor und Unternehmen vom Investor in Auftrag gegeben und von Beratern seines Vertrauens (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Consultant) durchgeführt. Die Ergebnisse der Due Diligence sind die Basis für Detailverhandlungen über einen Beteiligungsvertrag.
Zeitraum zwischen dem Beginn eines Projekts (= Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn der Bauarbeiten, die Leistung von (An)Zahlungen) und der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung. EFRE stellt EU-Förderungen in bestimmten Gebieten (Strukturfondsgebiete) zur Verfügung. Diese EU-Förderungen werden in Operationellen Programmen festgelegt.
Die Website Regionalpolitik - Inforegio besuchen
Europäische Investitionsbank (www.eib.org). Die EIB fördert Investitionen, die eine ausgewogene Regionalentwicklung in der EU zum Ziel haben, mittels Darlehen und Garantien (Refinanzierungsinstrument der Kreditinstitute). Neben der Weltbank ist die EIB, mit Sitz in Luxemburg, die größte auf multilateraler Basis tätige Finanzinstitution der Welt und kann aufgrund ihrer erstklassigen Bonität (AAA-Rating) umfangreiche Anleihemittel zu den jeweils günstigsten Konditionen auf den Kapitalmärkten mobilisieren. Eigentümer der EIB sind die EU-Mitgliedsstaaten.
Europäischer Landwirtschaftsfonds. ELER vergibt EU-Zuschüsse für die österreichische Landwirtschaft.
European Recovery Programm, im Rahmen des Marshallplans zum Wiederaufbau Europas nach dem Zweiten Weltkrieg zur Verfügung gestellte Mittel. Der ERP-Fonds fungiert mittlerweile als eigene Förderungsstelle.
Europäischer Sozialfonds. Der ESF stellt Finanzierungshilfen für Projekte in den Bereichen Berufsausbildung, berufliche Umstellung und Schaffung von Arbeitsplätzen zur Verfügung.
Die Website des ESF besuchen...
EFRE, ELER, ESF und Kohäsionsfonds sind spezielle Fonds der Europäischen Union, um regionale und soziale Unterschiede auszugleichen.
Rechtsgrundlage, die Schwerpunkte und Ausmaß der Wirtschaftsförderungen in den EU-Mitgliedsstaaten regelt.
European Venture Capital Association. Die EVCA ist die Interessenvertretung der Beteiligungskapitalgesellschaften Europas. Die Vereinigung wurde mit dem Ziel gegründet, die Szene der Beteiligungsfinanzierung europaweit zu fördern und nicht börsennotierten Unternehmen den Zugang zur Eigenkapitalfinanzierung zu ermöglichen. Die EVCA nimmt die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der Europäischen Kommission wahr.
Die Website der EVCA besuchen
Ergänzung zum Operationellen Programm (OP)
Das OP »Regionale Wettbewerbsfähigkeit Kärnten 2007-2013« legt für den genannten Zeitraum die regionalpolitischen Ziele und die Finanzmittel für die Förderung von Projekten in Kärnten fest.
Finanzintermediäre sind Mittler zwischen Kapitalangebot und -nachfrage. Zu Finanzintermediären im engeren Sinn zählen Banken, Investment- und Kapitalanlagegesellschaften, Venture Capital Fonds und Versicherungen. Finanzintermediäre im weiteren Sinn sind Institutionen, welche den Handel zwischen Kapitalgebern und -nehmern ermöglichen oder erleichtern. Dazu gehören Finanzmakler, Börsendienste sowie Rating-Agenturen.
sind all jene Kosten eines Projekts, die entsprechend den jeweiligen Förderungsrichtlinien und Förderungsprogrammen anerkannt werden. So werden z.B. Grundstücksankäufe vom KWF nicht gefördert - auch dann nicht, wenn darauf z.B. eine neue Produktionshalle errichtet wird. Als »förderbar« würden im Beispielfall nur die Kosten für die neue Produktionshalle anerkannt werden.
Merkblatt »Anerkennbarkeit von Kosten (PDF, 102 kB)«
Mit Förderintensität wird der Prozentsatz der Förderung bezeichnet, wobei dafür jeweils durch das Wettbewerbsrecht definierte Höchstgrenzen zu beachten sind. Siehe dazu auch »Förderintensitäten EU-Grundsätze lt. EU-Beihilfenrecht«
Förderungen beruhen auf festgelegten Bestimmungen. Diese Bestimmungen (Richtlinien) entsprechen dem EU-Wettbewerbsrecht. Innerhalb der Richtlinien gibt es dann die einzelnen Förderprogramme mit den spezifischen Zielsetzungen.
Förderungen beruhen auf festgelegten Bestimmungen. Diese Bestimmungen (Richtlinien) entsprechen dem EU-Wettbewerbsrecht. Innerhalb der Richtlinien gibt es dann die einzelnen Förderprogramme mit den spezifischen Zielsetzungen.
Förderungen können auf folgende Weise gewährt werden: als Barzuschuss, Zinsenzuschuss, Förderungskredit (= zinsgünstiger Kredit) oder in Form von Haftungsübernahmen (Bürgschaft oder Garantie bei Projekten mit höherem Risiko).
Leitlinien der Europäischen Kommission, um das EU-Wettbewerbsrecht zu präzisieren. Diese Leitlinien werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind Grundlage für die wettbewerbsrechtliche Genehmigung von Beihilfen durch die Europäische Kommission.
Nach den Leitlinien für Staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung werden Projekte mit einem Projektvolumen über EUR 50 Mio. als sog. »Groß-Investitionsvorhaben« eingestuft. In diesem Fall gelten geringere als die allgemein vereinbarten wettbewerbsrechtlichen Höchstgrenzen.
Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über EUR 43 Mio. oder einen Umsatz über EUR 50 Mio. aufweist.
Erweiterung der wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse, die nicht unmittelbar auf kommerzielle Ziele ausgerichtet sind
Als gewerblicher Unternehmensgründer (auch Betriebsübernehmer, Betriebsnachfolger) wird eine Person bezeichnet, die zum ersten Mal ein gewerbliches Unternehmen zu gründen beabsichtigt. Für eine Gründerförderung muss die Förderungsantragstellung bei protokollierten Firmen vor Eintragung in das Firmenbuch erfolgen, bei allen anderen Unternehmen vor Aufnahme der Betriebstätigkeit.
Unter Impulszentren sind Technologieparks, Gründer- und Innovationszentren mit thematischen Schwerpunktsetzungen zu verstehen, die innovativen Unternehmen optimale Rahmenbedingungen zu erschwinglichen Kosten für die Gründungs-, Aufbau- und Wachstumsphase bieten. Einige Beispiele: Lakeside Science & Technology Park Klagenfurt, Technologiepark Villach, Technologiepark Klagenfurt, Innovationszentrum Arnoldstein, Industriepark Völkermarkt, Industriepark St. Veit, GIG Gründer, Innovations- und Gewerbezentrum Völkermart, build! Gründerzentrum Klagenfurt
Steuervergünstigungen für Investitions- und Forschungsprojekte (z.B. Lehrlingsfreibetrag, Bildungsfreibetrag, Forschungsfreibetrag)
Als innovativer Unternehmensgründer wird eine Person bezeichnet, die in innovativen, technologieorientierten oder anderen zukunftsträchtigen Bereichen erstmals ein Unternehmen gründet und|oder mit seinen Produkten und Dienstleistungen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region schafft.
Investitions- | Entwicklungsgesellschaften mobilisieren auf Basis volks- und betriebswirtschaftlicher Entwicklungsziele Kapital für private Investitionen in bestimmten Schwerpunktregionen.
muss nicht mit dem Sitz des Unternehmens übereinstimmen. Für eine Regionalförderung ist der Investitionsstandort entscheidend.
Unter dem Begriff Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen) versteht man Kooperationen von Gesellschaften, bei denen es zur Gründung einer neuen, rechtlich selbstständigen Geschäftseinheit kommt, an der beide Gründungsgesellschaften mit ihrem Kapital beteiligt sind. Neben dem Kapital bringen die Gründungsgesellschaften meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, Technik- | Marketing-Know-how und Betriebsanlagen ein. Ein Joint Venture ist durch zwei Aspekte gekennzeichnet, nämlich Kooperation und Autonomie.
Bei der AWS Austria Wirtschaftsservice GmbH wird man innerhalb der ersten drei Jahre nach erfolgter Unternehmensgründung |-übernahme |-nachfolge als Jungunternehmer eingestuft. Bei der ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank hingegen nur bis zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung ins Firmenbuch und bei allen anderen Unternehmen die Anmeldung des Gewerbes.
Eigenkapital im weiteren Sinn, jedoch nicht nach Unternehmensgesetzbuch:
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(Nominal)Kapital
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Echtes Gesellschafterdarlehen
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Atypische stille Gesellschaftereinlage
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Einlagen im Sinne des Beteiligungsfondsgesetzes
Mezzaninkapital - Kapitalmarktinstrumente:
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Zerobonds mit gewinnabhängiger Verzinsung
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Gewinnschein auf Genussrechte
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Wandelschuldverschreibungen
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Gewinnschuldverschreibungen
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Optionsanleihen
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Optionsscheine
Fremdkapital, z.B.:
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Anleihen
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Darlehen
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Bankkredite
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Lieferantenkredite
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Kundenanzahlungen
Sonstige Instrumente:
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Nachrangige Kredite
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Cashflow-induzierte Kredite
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Partiarische Darlehen (= Gewinndarlehen)
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Typisch stille Gesellschaftereinlagen
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Besserungskapital
Finanzierungsformen, die keine eindeutigen Eigenkapital- und keine eindeutigen Kreditkapitalmerkmale aufweisen, werden auch als Mezzanin-Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Eigenkapital und Kreditkapital weisen folgende idealtypische Merkmale auf:
Beteiligungskapital - Anteil am Erfolg:
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Quotenanteil am Unternehmen
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Unbefristete Zurverfügungstellung
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Einfluss auf Geschäftsführung
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Risiko- bzw. Haftungsfunktion
Kreditkapital - fester Verzinsungsanspruch (unabhängig vom Erfolg):
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Nominalanspruch
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Befristete Zurverfügungstellung
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Kein Einfluss auf Geschäftsführung
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Keine Risiko- bzw. Haftungsfunktion
Ist ein Unternehmer, das zwischen 10 und 49 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme oder einen Umsatz bis maximal 10 Mio. EUR aufweist.
weitere Informationen über KMU
Ist ein Unternehmen, das zwischen 1 und 9 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme oder einen Umsatz bis maximal 2 Mio. EUR aufweist.
weitere Informationen über KMU
Die Förderungen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt L 124 vom 20.5.2003). Als Kleinstunternehmen im Sinne dieser Richtlinie gelten Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht übersteigen. Als Kleine Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie gelten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Als Mittlere Unternehmen gelten Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf max. 43 Mio. EUR belaufen. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind die Unternehmenstypen »eigenständiges Unternehmen«, »verbundenes Unternehmen« sowie »Partnerunternehmen« gemäß der Definition in der oben genannten Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 zu berücksichtigen. (Siehe dazu Förderintensitäten EU-Grundsätze laut EU-Beihilfenrecht)
weitere Informationen über KMU
Neben nationalen Fördereinrichtungen (Bundes- und Landesförderstellen) werden Förderungen parallel durch die Europäische Union mitfinanziert (= kofinanziert).
Der Kohäsionsfonds unterstützt im Rahmen des EU-strukturpolitischen Zieles »Konvergenz« in Mitgliedsstaaten mit einem Bruttosozialprodukt, das kleiner als 90% des EU-Durchschnitts ist, Projekte, um die Angleichung dieser Staaten an das EU-Niveau zu erreichen.
Das Ziel eines Kompetenzzentrums liegt in der Erhöhung der Standortattraktivität im Bereich Forschung und Technologie sowie in Bildung und Verbreitung von clusterspezifischem Wissen auf das betriebliche Umfeld. Kompetenzzentren werden im Rahmen des »COMET«-Programms (= Competence Centers for Excellent Technologies), das auf echte internationale Spitzenforschung abzielt, je nach Qualität der durchgeführten Projekte in drei Kategorien (K2, K1, K) eingeteilt und mit öffentlichen Mitteln gefördert. Kärnten stellt zwei der insgesamt acht K1-Zentren in Österreich: die CTR Carinthian Tech Research AG in Villach und das W3C Wood Carinthian Competence Center in St. Veit. Als industrielles Kompetenzzentrum (K_ind) wird das »KAI« im Bereich Automobil- und Industrieelektronik in Villach geführt.
Addition aller für ein Projekt geeigneten Förderungen
Mehrheitliche Übernahme eines Unternehmens durch ein externes, fremdes Management
Mehrheitliche Übernahme eines Unternehmens durch das (eigene) bisherige Management
ist ein Unternehmen, das zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme bis max. 43 Mio. EUR oder einen Umsatz bis max. 50 Mio. EUR aufweist.
weitere Informationen über KMU
Genehmigung einer Einzelförderung bzw. Förderungsrichtlinie durch die Aufsichtsbehörde in Brüssel gemäß dem EU-Wettbewerbsrecht. Bis auf sogenannte Bagatelleförderungen (»De-minimis«-Förderungen) sind alle österreichischen Wirtschaftsförderungen genehmigungs- bzw. anmeldungspflichtig.
Als Produktfindung in einem Unternehmen wird der Prozess der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet.
Als Projektbeginn für Förderungsanträge, die auf Basis der AGVO oder »De-minimis«-Verordnung entschieden werden, gilt seit 1. Jänner 2009 das Datum der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, der Beginn der Bauarbeiten sowie die Leistung von (An)Zahlungen.
Ein Beispiel:
Ein Kleinstunternehmer hat am 2. Februar 2009 einen Förderungsantrag für die Förderung der Anschaffung von Anlagevermögen (u.a. eine Werkbank) gestellt. Die Werkbank wurde bereits am 2. Jänner 2009 bestellt, die Lieferung | Zahlung erfolgte am 2. März 2009. Die Kosten der Werkbank konnten mit der seit 1. Jänner 2009 geltenden neuen Regel als förderbare Kosten anerkannt werden.
Der Hinweis »Projektdurchführung bis« im KWF-Förderungsangebot bedeutet, dass bis zum genannten Zeitpunkt das Projekt abgeschlossen und die Bezahlung aller projektbezogenen Rechnungen erfolgt sein muss. Rechnungen, die danach datiert sind bzw. bezahlt werden, können nicht anerkannt werden.
Der Hinweis »Anerkennung der Projektkosten ab« im KWF-Förderungsangebot bedeutet, dass Lieferungen und Leistungen, der Beginn von Bauarbeiten und (An)Zahlungen sowie Fakturen ausnahmslos erst ab diesem Zeitpunkt anerkannt werden können. (An)Zahlungen und Fakturen, die vor dem genannten Zeitpunkt getätigt wurden, können nicht anerkannt werden.
Durchschnittlicher Markt-Zinssatz, der zur Berechnung des Barwerts herangezogen wird. Der EU-Referenzzinssatz wird in regelmäßigen Abständen von der EU-Kommission festgelegt.
Aus regionalpolitischen Überlegungen werden bestimmte Gebiete innerhalb der Europäischen Union mit überdurchschnittlichen Förderintensitäten gefördert.
Regionalfördergebiete (grün lt. Karte) in Kärnten:
Regional-Fördergebiete
Förderungen, die ausschließlich Unternehmen mit Investitionsstandort in Regionalfördergebieten (RFG) nach Art. 87 EG-Vertrag erhalten können.
Die Rettungsbeihilfe ist ein Darlehen der öffentlichen Hand zur kurzfristigen Aufrechterhaltung der Liquidität, um Zeit für die Erstellung eines Sanierungskonzepts zu gewinnen.
Im Unterschied dazu ist die Umstrukturierungsbeihilfe ein Darlehen der öffentlichen Hand, welches als Ergänzung zur Finanzierung der Sanierung herangezogen werden kann, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Dabei handelt es sich um ein Konzept, in welchem der Weg zur Wiederherstellung der nachhaltigen Ertragskraft eines Unternehmens beschrieben wird. Es enthält neben den finanziellen auch die leistungswirtschaftlichen Sanierungsstrategien.
www.kwf.at/ksg
Unternehmen der Kunstfaser-, Kfz-, Eisen- und Stahl-Industrie sowie des Schiffbaus sind mit wirtschaftlichen Besonderheiten belastet und werden daher nach den Sondervorschriften des EU-Wettbewerbsrechts behandelt.
Es wird zwischen »typisch stillen Beteiligungen« und »atypisch stillen Beteiligungen« differenziert. Während der typisch stille Gesellschafter nur am Gewinn des Unternehmens beteiligt ist und am Ende der Laufzeit seine Einlage zurückerhält, ist der atypisch stille Gesellschafter am Gewinn und am Verlust beteiligt und nimmt am Zuwachs des Firmenwerts und der stillen Reserven teil.
Darunter versteht man Tochtergründungen bzw. beherrschende oder kontrollierende Beteiligungen in Joint Ventures, die ein Unternehmen eingeht, um in einer mittel- bis langfristigen Perspektive seine Marktpräsenz, seine Leistungspalette, seine Wettbewerbsfähigkeit und seine Zukunftschancen zu verbessern. Ein typisches Merkmal strategischer Beteiligungen ist die aktive Mitwirkung der leitenden Mitarbeiter des Investors bei der Erreichung der Unternehmensziele des Beteiligungsunternehmens und ein über den unmittelbar realisierbaren Gewinn hinausgehender Vorteil für den Investor, wenn das Beteiligungsunternehmen erfolgreich ist. Portfolio-Beteiligungen und »Gelegenheitskäufe« sind damit keine strategischen Beteiligungen.
Förderungen der Europäischen Union werden nur als Anschlussförderung zu nationalen (z.B. österreichischen) Landes- und Bundesförderungen vergeben. Der KWF fördert unter der Prämisse des sparsamen Mitteleinsatzes. Daher müssen die auf EU-, Bundes- und Landesebene in Betracht kommenden Förderungsaktionen angesprochen (beantragt) werden.
Einführung völlig neuer Technologien oder Technologiefelder im Unternehmen
Weitergabe von technischem Wissen (z.B. Forschungs- und Entwicklungsergebnisse) für die Anwendung im Produktionsprozess sowie Austausch von Forschungsergebnissen zwischen Forschungsinstituten und Industrieunternehmen
Unter einer Umstrukturierungsbeihilfe versteht man ein Darlehen der öffentlichen Hand, welches als Ergänzung zur Finanzierung der Sanierung herangezogen werden kann, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Im Unterschied dazu ist die Rettungsbeihilfe ein Darlehen der öffentlichen Hand zur kurzfristigen Aufrechterhaltung der Liquidität, um Zeit für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zu gewinnen.
Als gewerblicher Unternehmensgründer (auch Betriebsübernehmer, Betriebsnachfolger) wird eine Person bezeichnet, die zum ersten Mal ein gewerbliches Unternehmen zu gründen beabsichtigt. Für eine Gründerförderung muss die Förderungsantragstellung bei protokollierten Firmen vor Eintragung in das Firmenbuch erfolgen, bei allen anderen Unternehmen vor Aufnahme der Betriebstätigkeit.
§ 22(1) URG = Unternehmensreorganisationsgesetz. Kennzahlen, die einen Reorganisationsbedarf in einem »Unternehmen in Schwierigkeiten« vermuten lassen. Dies ist der Fall, wenn die Eigenkapitalquote unter 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre liegen.
Bei Venture Capital (= Wagnis- oder Risikokapital) handelt es sich um eine »Kapitalbereitstellung auf Zeit« (in der Regel zwei bis sieben Jahre), wobei der Financier dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellt und dafür einen Anteil am Unternehmen erhält. Das Bestreben von Unternehmen und Investor ist darauf ausgerichtet, eine höchstmögliche Wertsteigerung für das Unternehmen herbeizuführen und somit eine attraktive Rendite zu erzielen.
Zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zu den Förderungsprogrammen der Europäischen Union gibt es verantwortliche Förderungseinrichtungen (z.B. KWF Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, AWS Austria Wirtschaftsservice GmbH, FFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft m.b.H., ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH etc.), die als zwischengeschaltete Förderungsstellen im Sinne des Art 59 der EG-VO 1083|2006 bezeichnet werden.
Seit 1. Januar 2007 ist ganz Kärnten Ziel 2-Gebiet. Das heißt, es dürfen in allen Kärntner Regionen EU-Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden. Aufgabe von Ziel 2 ist die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit mit dem Fokus, Einkommensunterschiede zwischen verschiedenen Regionen der EU-Mitgliedsländer abzubauen. Kärnten stehen für die Periode 2007-2013 67,3 Mio. EUR an Ziel 2-Mitteln aus dem EU-Strukturfonds EFRE zur Verfügung.
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Einen Schwerpunkt in der neuen EU-Strukturfondsperiode ab 2007 bilden grenzüberschreitende und multiregionale Projekte. Diese laufen unter dem Titel Ziel 3 (vormals Interreg). 23,4 Mio. EUR sind bis Ende 2013 für Kärntner Projekte mit Partnern aus dem Ausland eingeplant.
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Als Zielgruppe werden jene Unternehmen bezeichnet, die mit einer bestimmten Förderungsaktion angesprochen werden sollen. Je nach Förderprogramm können unterschiedliche Definitionen zur Anwendung kommen.
Auch Operationelles Programm (OP) genannt. Legt die wirtschaftspolitischen Ziele und die Finanzmittel für Förderungen in den EU-Mitgliedsstaaten fest.