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Beratung und Ausbildung (einzelbetrieblich)

Unternehmens- und Projektentwicklung
für Wachstums- u. Leitprojekte/Internationalität

nach Kleinbeihilfen-47a*

Ziele:

Vorbereitung und Begleitung unternehmerischer Projekte (Wachstums- & Leitprojekte/Internationalität), die einen positiven Einfluss auf die Kärntner Wirtschaft haben
Wer:

Unternehmensgröße:
Grundsätzlich alle Betriebsgrößen, Hauptzielgruppe sind KMU*

Förderwerber: (Branchen)
  • -
    Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung, Tourismus mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen | betreiben oder in diesem Bereich gründen.
  • -
    Natürliche und nicht natürliche Personen, die ein Beratungs-, Informations-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsprojekt für kleine und mittleren Unternehmen (KMU*)1 mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten durchführen, organisieren, veranstalten oder abhalten.

Zusatzkriterien:
  • a.
    das Vorhaben lässt einen wirtschaftlichen Vorteil für Kärnten erwarten
  • b.
    die Umsetzung des Folgeprojekts hat realistische Umsetzungschancen oder das Projekt schafft Grundlage für die Umsetzung weiterer Projekte
  • c.
    das Folgeprojekt soll die Wettbewerbssituation des Unternehmens verbessern
Was:

Mindestinvestition:
-

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe:
200.000,- EUR (Zuschuss)
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:

Ansprechpartner:
Mag. Franz Silan
silan@kwf.at
(0463) 55 800-20

Mag. Sandra Venus
venus@kwf.at
(0463) 55 800-46

Weitere Informationen:
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
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