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Beratung und Ausbildung (überbetrieblich)

Überbetriebliche Unternehmens- und Projektentwicklung
zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit

nach Kleinbeihilfen-47a*

Ziele:

Vorbereitung und Begleitung unternehmerischer Projekte in Kärnten zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Bereitstellung von Informationen oder von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmer und | oder leitende Mitarbeiter.
Wer:

Unternehmensgröße:
Grundsätzlich alle Betriebsgrößen, Hauptzielgruppe sind KMU*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche und nicht natürliche Personen, die ein Informations-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsprojekt in Anspruch nehmen oder dieses für eine überbetriebliche Teilnehmergruppe von überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen (KMU*) mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Kärnten organisieren, veranstalten oder abhalten.

Zusatzkriterien:
  • a.
    das Vorhaben lässt einen wirtschaftlichen Vorteil für Kärnten erwarten
  • b.
    Unternehmen können langfristig eine verbesserte Wettbewerbssituation (Positionierung) erreichen.
Was:

Mindestinvestition:
-

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe:
20.000,- EUR (Zuschuss)


Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:

Ansprechpartner:
Mag. Franz Silan
silan@kwf.at
(0463) 55 800-20

Mag. Sandra Venus
venus@kwf.at
(0463) 55 800-46

Weitere Informationen:
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
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