Berechnung Vollzeitäquivalent
Berechnung Vollzeitäquivalent gemäß KMU* Definition des EU Beihilfenrechts
Kurzbeschreibung: Folgende Personen sind als Mitarbeiter in das Vollzeitäquivalent einzubeziehen:
alle Angestellten und Arbeiter, freie Mitarbeiter, Leasingpersonal, mitarbeitende Eigentümer.
Nicht berücksichtigt werden Personen in Karenz und in Ausbildung stehende (Lehrlinge, Studenten etc.)
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