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Startseite   |  Förderungen   |  Förderprogramme   |  Investitionen und Betriebsansiedlungen   |  Gewerbe und Industrie  | Bürgschaften »Kleinbeihilfen-47a«

Richtlinie »Übernahme von Bürgschaften durch das Land Kärnten« im Rahmen der »Kleinbeihilfen-47a*«

Ziele:

Stärkung der Kärntner Wirtschaft angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Wer:

Unternehmensgröße:
Unternehmen, die mindestens 3 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt haben. Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen am relevanten Markt kann die Mitarbeitergrenze unterschritten werden.

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche und nicht natürliche Personen, wenn die zu fördernde Maßnahme wirtschaftliche Vorteile für Kärnten erwarten lässt.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Unternehmen, die im Fischereisektor und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, können nicht gefördert werden.
  • b.
    Das Unternehmen darf nicht vor dem 01.07.2008 in Schwierigkeiten geraten sein.
  • c.
    Es können nur Unternehmen gefördert werden, die über ein Bankenrating verfügen; dieses muss der Ratingkategorie 
(Standard & Poor´s) AA+ und darunter entsprechen.
  • d.
    Bei Förderung von Investitionen sind diese für mehr als 3 Jahre im Unternehmen zu behalten.
Was:

Art der Förderung:
Ausfallsbürgschaften – in besonders begründeten Einzelfällen auch Bürge- und Zahlerhaftungen – gegenüber einem Kreditinstitut oder Subbürgschaft gegenüber einer anderen Förderstelle für Neukredite zur Finanzierung von Investitionen, Umstrukturierungen und Betriebsmitteln.

Maximale Laufzeit der Bürgschaft:
Investitionskredite: max. 10 Jahre
Umstrukturierungsbeihilfen und Betriebsmittelkredite:
max. 5 Jahre

Maximale Förderhöhe:
Bürgschaftsquote max. 80%
Bruttosubventionsäquivalent* (abhängig vom Rating)
max. 500.000,- EUR

Einreichfrist für Anträge an KSG:
bis 31. Oktober 2010

Laufzeit der Richtlinie:
bis 31. Dezember 2010
Details:

Ansprechpartner:
Claudia Grabuschnig
grabuschnig@kwf.at
(0463) 55 800-33

Mag. Franz Silan
silan@kwf.at
(0463) 55 800-20

Weitere Informationen:
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Barwert | Subventionsäquivalent

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

(Brutto) Subventionsäquivalent

Das ist jener Nennwert der gewährten Beihilfe ausgedrückt als Prozentsatz der gesamten beihilfefähigen Projektkosten (siehe auch Barwert | Subventionsäquivalent).

EFRE
kärnten