Richtlinie »Übernahme von Bürgschaften durch das Land Kärnten« im Rahmen der »Kleinbeihilfen-47a*«
Ziele:
Stärkung der Kärntner Wirtschaft angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Wer:
Unternehmensgröße:Unternehmen, die mindestens 3 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigt haben. Bei eindeutigen Alleinstellungsmerkmalen am relevanten Markt kann die Mitarbeitergrenze unterschritten werden.
Förderwerber: (Branchen)Natürliche und nicht natürliche Personen, wenn die zu fördernde Maßnahme wirtschaftliche Vorteile für Kärnten erwarten lässt.
Zusatzkriterien: a.
Unternehmen, die im Fischereisektor und im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, können nicht gefördert werden.
b.
Das Unternehmen darf nicht vor dem 01.07.2008 in Schwierigkeiten geraten sein.
c.
Es können nur Unternehmen gefördert werden, die über ein Bankenrating verfügen; dieses muss der Ratingkategorie
(Standard & Poor´s) AA+ und darunter entsprechen.
d.
Bei Förderung von Investitionen sind diese für mehr als 3 Jahre im Unternehmen zu behalten.
Was:
Art der Förderung:Ausfallsbürgschaften – in besonders begründeten Einzelfällen auch Bürge- und Zahlerhaftungen – gegenüber einem Kreditinstitut oder Subbürgschaft gegenüber einer anderen Förderstelle für Neukredite zur Finanzierung von Investitionen, Umstrukturierungen und Betriebsmitteln.
Maximale Laufzeit der Bürgschaft:Investitionskredite: max. 10 Jahre
Umstrukturierungsbeihilfen und Betriebsmittelkredite:
max. 5 Jahre
Maximale Förderhöhe:Bürgschaftsquote max. 80%
Bruttosubventionsäquivalent* (abhängig vom Rating)
max. 500.000,- EUR
Einreichfrist für Anträge an KSG:bis 31. Oktober 2010
Laufzeit der Richtlinie:bis 31. Dezember 2010