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Austria

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Forschung & Entwicklung in Unternehmen
Anschlussförderung FFG* oder andere Bundes- oder EU-Förderstellen)

nach »Kleinbeihilfen-47a*

Ziele:

Ziel dieses KWF-Programms ist es, betriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E-Aktivitäten) zu forcieren und einen Anreiz zu vermehrten betrieblichen Innovationsaktivitäten zu setzen. Eine Förderung von F&E-Vorhaben durch den KWF in Ergänzung zur Förderung durch eine Bundeseinrichtung oder die Europäische Union (EU) reduziert das finanzielle Risiko für das Unternehmen und ermöglicht eine schnellere und qualitativ höherwertigere Umsetzung des Projektvorhabens.
Wer:

Unternehmensgröße:
-

Förderwerber: (Branchen)
Alle Branchen

Zusatzkriterien:
Förderbar sind Vorhaben, die durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG*) oder durch eine andere Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden.
Was:

Maximal förderbare Kosten*:
    Maximal jene Kosten, die von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG*) oder einer anderen Förderungseinrichtung des Bundes oder der EU auf Grund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden.

    Maximale Förderhöhe:
    (inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

    Abhängig von der Förderung durch die Förderstellen des Bundes bzw. der EU, maximal jedoch in der Höhe dieser Förderstellen. Die Gesamtförderung darf die entsprechenden Höchstgrenzen des EU-
    Beihilfenrechts bzw. die in der entsprechenden Bundes- oder EU-Richtlinie angeführte Obergrenze nicht überschreiten (siehe Einstufungskriterien und Förderintensitäten).
Wie:

Anschlussförderung FFG*

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFFFG*Zeitstrahl

Kontaktaufnahme mit FFG* und KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* bei FFG* und KWF (vollständig ausgefüllt!)
KWF-Förderungsantrag aufrufen
FFG eCall-Antrag aufrufen

Eingang Förderungsantrag*Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlagen des Förderungsantrag*s inkl. wesentlicher Förderungsinfos

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen (z.B. Kopie FFG*-Antrag)

Bekanntgabe Förderungsentscheidung: Versand Förderungsanbot, Ablehnungsschreiben od. außer Evidenznahme (Info parallel an KWF)

Annahme des FFG*-Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an FFG* sowie in Kopie an KWF

Ggf. Nachforderung des FFG* Antrags (Kopie) und des firmenmäßig gefertigten FFG* Förderungsanbots

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des KWF-Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- oder Schlussbericht
Prüfung

Teilzahlung(en) nach Erfüllung der Auflagen,
Info an KWF
Teilzahlung(en) nach Erfüllung der Auflagen

Prüfung;
Schlusszahlung nach Erfüllung der Auflagen
Schlusszahlung

Details:

Ansprechpartner:
Mag. Hans Jörg Peyha
peyha@kwf.at
(0463) 55 800-23

Ing. Robert Raindl
raindl@kwf.at
(0463) 55 800-43

Dipl.-Ing. Andreas Starzacher
starzacher@kwf.at
(0463) 55 800-21

Weitere Informationen:

FFG Österreichische Forschungs-
förderungsgesellschaft m.b.H.
Weitere Informationen:

FFG- Internetauftritt

Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
Förderungsantrag herunterladen

EFRE
kärnten