Häufig gestellte Fragen
Der KWF ist die einzige Wirtschaftsförderungseinrichtung des Landes Kärnten und entscheidet unabhängig und weisungsfrei.
Unsere Aufgaben sind
Grundsätzlich müssen die Projekte die Ertragschancen des Unternehmens verbessern und mittelfristig profitabel sein, um im Rahmen unseres Instrumentariums unterstützt zu werden. Wir legen Wert darauf, dass die Vorhaben strategisch gut durchdacht und zahlenmäßig belegt sind. Demgemäß erwarten wir uns eine gut dokumentierte Projektstrukturierung sowie die Vorlage der wirtschaftlichen Daten des Unternehmens. Die Mindestinvestition hängt wesentlich von der Größe des Unternehmens ab, kleine Unternehmen* müssen weniger investieren als große. In der Regel müssen die förderbaren Kosten mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre (einschließlich Leasing- und Mietaufwendungen für Gebäude und Produktionsmittel) erreichen.
Sobald die Antragsunterlagen entsprechend dokumentiert und vollständig aufbereitet wurden, ist eine rasche Beschlussfassung über eine Förderung möglich. Eine Grundsatzentscheidung kann bereits binnen einer Woche erfolgen. Bei Förderprojekten bis 25.000,- EUR gelangt ein sogenanntes »Vereinfachtes Verfahren« zur Anwendung, das auf eine schnellstmögliche Abwicklung abzielt. Wenn mehrere Förderstellen, z.B. Bundesstellen, involviert sind, kann eine Grundsatzentscheidung innerhalb eines Monats getroffen werden.
Wir verstehen uns als Dienstleister für Kärntner Unternehmen und für solche, die es werden wollen. Daher ist die Beratung kostenlos.
Wir untersuchen die Projekte zukunftsorientiert, das heißt im Hinblick auf den Ertrag der geplanten Investitionen und der erwarteten Rendite des gesamten Unternehmens. Vorschaurechnungen bilden daher unseren wesentlichen Analyseschwerpunkt. Die Basis dafür sind aussagekräftige Daten über das Unternehmen und dessen wirtschaftliches Umfeld, die in Zusammenarbeit* mit dem Unternehmer selbst erstellt werden.
Nein, es ist nicht das Ziel des KWF, wirtschaftlich unrentablen Unternehmen das Überleben zu sichern, da dies eine wettbewerbsverzerrende Wirkung hat und von der Europäischen Kommission nicht erlaubt ist. Um Unternehmen in Schwierigkeiten zu helfen, wurde die KSG als 100%-Tochter des KWF gegründet. Die KSG kann auf Basis eines Sanierungskonzepts mit Umstrukturierungs- oder Rettungsbeihilfen unterstützen. Details: www.kwf.at/ksg
Sanierungsfähig ist ein Unternehmen dann, wenn eine Sanierung aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen - frei von der Interessenslage der Betroffenen - vertretbar ist. Sanierungswürdig ist ein Unternehmen, wenn alle von der Unternehmenskrise Betroffenen (Eigentümer, Gläubiger, öffentliche Hand etc.) einen entsprechenden Beitrag zur nachhaltigen Sanierung leisten können und wollen.
Nein, aber er berät das Land Kärnten und gibt Empfehlungen im Bereich der Bürgschaften und Haftungen seitens des Landes.
Weitere Garantieeinrichtungen:-
Die
AWS* Austria Wirtschaftsservice GmbH vergibt Garantien zur Absicherung von Investitionskrediten bzw. mobilisiert durch ihre Garantien Beteiligungskapital, ohne selbst über die entsprechenden Mittel zu verfügen. Das Angebot der
AWS* richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (
KMU*).
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Die
ÖHT* Österreichische Tourimus Bank vergibt Garantien zur Absicherung von Investitionskrediten bzw. mobilisiert durch ihre Garantien Beteiligungskapital für Unternehmen (
KMU*) der Tourismuswirtschaft.
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Die Kommerzbanken sind mit Hilfe von Garantien in der Lage, auch bei hohen Risken eine Finanzierung für ihre Kunden zu gewährleisten. Die Garantien sind daher ein Hebel für Kreditfinanzierungen in für Banken schwierigen Risikosituationen, wie z.B. der Wachstums- oder Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung. Auch in diesen Fällen ist ein umfassendes Strategiekonzept bzw. Businessplan als Voraussetzung für eine Projektbeurteilung vorzulegen.
Darlehen werden im Rahmen der Richtlinie »Strategische Projektentwicklung (Finanzierung)« für Gründungs- (z.B. »Start-up«-Darlehen) und große Wachstumsprojekte vergeben. In den klassischen Förderungsbereichen werden Darlehen nur in Ausnahmefällen eingesetzt, vorwiegend für Unternehmen in Schwierigkeiten. Beteiligungsmittel wurden über die BABEG im Rahmen des BABEG-Zukunftsfonds vergeben. Die Mittel sind ausgeschöpft, Verhandlungen über eine Neudotation laufen.
Der Vorstand entscheidet im KWF über Förderungen. Das KWF-Kuratorium entscheidet auf Antrag des Vorstands bei Projekten mit einer Förderhöhe über 250.000,- EUR. Die Kärntner Landesregierung entscheidet auf Antrag des Vorstands nach Zustimmung des Kuratoriums bei Projekten mit einer Förderhöhe über 750.000,- EUR. Sämtliche Entscheidungen über einzelbetriebliche Förderungen werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffen. Der KWF unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen (Bankgeheimnis).
Das KWF-Team besteht aktuell aus 30 Mitarbeitern. Die Projektmanager im Förderbereich sind in der Regel betriebswirtschaftlich und/oder technisch qualifiziert und haben einschlägige Berufspraxis.