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Innovationsassistent

nach De-minimis* und Kleinbeihilfen-47a*

Mit Jänner 2010 startet ein neuer Durchgang.
Die Teilnehmer am neuen Durchgang werden im Zuge einer Ausschreibung ermittelt.

Einreichfrist bis 31. Oktober 2009

Ziele:

Ziel dieser Förderungsaktion ist eine Initiierung und Stärkung der Innovationskraft der Kärntner Unternehmen, eine Erweiterung der Kompetenzfelder und eine Unterstützung bei der Konzeption, Durchführung und Umsetzung von Innovations-, sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E). Für Absolventen von Universitäten und Fachhochschulen sollen attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden, in einem KMU* und in Kärnten Karriere zu machen. Das entstehende Netzwerk dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch.
Wer:

Unternehmensgröße:
Die Ausschreibung wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU*).

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten führen, betreiben oder in diesem Bereich gründen. Der durch den Einsatz des Innovationsassistenten bewirkte Anstieg der F&E-Dynamik im Unternehmen stellt eine wesentliche Fördervoraussetzung dar. Die Anzahl der zu vergebenden Plätze im Programm ist begrenzt, die Auswahl der Unternehmen erfolgt in einem Wettbewerb.

Zusatzkriterien:
Gefördert werden Unternehmen, die mit Unterstützung eines Innovationsassistenten Forschungs- und Entwicklungs- bzw. Innovationsprojekte planen und umsetzen. Neueinstellung eines Innovationsassistenten mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss und maximal zwei Jahren Berufserfahrung. Verpflichtende Teilnahme am Qualifizierungs- und Ausbildungsprogramm.
Was:

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

1. Jahr2. Jahr
Gehaltskosten-Zuschuss18.000,- EUR13.000,- EUR
Bildungsscheck, Qualifizierungs- und Ausbildungsprogramm, Beratungsleistungen7.000,- EUR7.000,- EUR

Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:

Ansprechpartner:
Mag. Karl-Heinz Gallmayer
gallmayer@kwf.at
(0463) 55 800-32

Weitere Informationen:

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
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EFRE
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