Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010
Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
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50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.
Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.
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