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Investitionen in Leitprojekte in Gewerbe und Industrie

nach Kleinbeihilfen-47a*

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung*«!

Ziele:

Förderung von Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich mit dem Hauptaugenmerk auf Leitprojekte zum Aufbau und zur Vertiefung von Stärke- und Kompetenzfeldern in Kärnten.
Ein Leitprojekt wird durch folgende Faktoren charakterisiert:
  • -
    ganzheitliche Unternehmensentwicklung
  • -
    internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • -
    regionale wirtschaftliche Auswirkungen
  • -
    strategische Erfolgspotenziale (in Bezug auf Technologie, Innovation und Wirtschaftlichkeit des Projektvorhabens)
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*) und Großunternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Umsatz von mindestens 2 Mio. EUR laut Planung für das erste Normaljahr nach Durchführung des Projekts (Ausnahme bei Betriebsansiedlungsprojekten)
  • b.
    mindestens 10 Beschäftigte auf Basis Vollzeitäquivalent laut Planung für das erste Normaljahr nach Durchführung des Projekts
  • c.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • d.
    Gewerbeberechtigung
  • e.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Mindestinvestition:
1.000.000,- EUR bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Zwischen 10% und max. 20% bzw. bei Betriebsansiedlungen max. 25%
Basissatz: 10%
Erhöhung durch:
  • -
    Beschäftigungs- und Wachstumseffekte bis zu 3%
  • -
    Innovation & Technologie bis zu 3%
  • -
    Exporttätigkeit u. Internationalisierung 1%
  • -
    Unternehmerische Kompetenz | Wettbewerbsfähigkeit 1%
  • -
    Förderbare Projektkosten größer der doppelten Normal-AfA 2%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:

Ansprechpartner:
Mag. Sandra Venus
venus@kwf.at
(0463) 55 800-46

Mag. Karl-Heinz Gallmayer
gallmayer@kwf.at
(0463) 55 800-32

Mag. Jürgen Kopeinig
kopeinig@kwf.at
(0463) 55 800-31

Mag. Ulrike Schaeffer
schaeffer@kwf.at
(0463) 55 800-42

Stefan Schwarzenbacher
schwarzenbacher@kwf.at
(0463) 55 800-27

Weitere Informationen:
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Investitionsbezogene Lohnkostenförderung

Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
Details herunterladen (PDF 115 KB)

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Großunternehmen

Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
Förderungsantrag herunterladen

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