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Investitionen in Leitprojekte in Gewerbe und Industrie

nach Kleinbeihilfen-47a

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung«!

Ziele:

Förderung von Unternehmen im industriell-gewerblichen Bereich mit dem Hauptaugenmerk auf Leitprojekte zum Aufbau und zur Vertiefung von Stärke- und Kompetenzfeldern in Kärnten.
Ein Leitprojekt wird durch folgende Faktoren charakterisiert:
  • -
    ganzheitliche Unternehmensentwicklung
  • -
    internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • -
    regionale wirtschaftliche Auswirkungen
  • -
    strategische Erfolgspotenziale (in Bezug auf Technologie, Innovation und Wirtschaftlichkeit des Projektvorhabens)
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Umsatz von mindestens 2 Mio. EUR laut Planung für das erste Normaljahr nach Durchführung des Projekts (Ausnahme bei Betriebsansiedlungsprojekten)
  • b.
    mindestens 10 Beschäftigte auf Basis Vollzeitäquivalent laut Planung für das erste Normaljahr nach Durchführung des Projekts
  • c.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • d.
    Gewerbeberechtigung
  • e.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Mindestinvestition:
1.000.000,- EUR bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing

Maximal förderbare Kosten:
-

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Zwischen 10% und max. 20% bzw. bei Betriebsansiedlungen max. 25%
Basissatz: 10%
Erhöhung durch:
  • -
    Beschäftigungs- und Wachstumseffekte bis zu 3%
  • -
    Innovation & Technologie bis zu 3%
  • -
    Exporttätigkeit u. Internationalisierung 1%
  • -
    Unternehmerische Kompetenz | Wettbewerbsfähigkeit 1%
  • -
    Förderbare Projektkosten größer der doppelten Normal-AfA 2%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag (vollständig ausgefüllt!)

Eingang FörderungsantragProjektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
EFRE
kärnten