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Investitionen in Touristische Leitbetriebe*

nach Kleinbeihilfen-47a*

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung*«!

Ziele:

Das gegenständliche KWF-Programm zielt auf die Stärkung der Leitbetriebsfunktion und die Förderung von Entwicklungssprüngen (Ganzjahrestourismus, Ganzjahresarbeitsplätze, Impulsfunktion für die regionale Entwicklung) der Leitbetriebe* ab.
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU*) und Großunternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen die ein Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, Seilbahnen oder Schifffahrtsunternehmen betreiben oder gründen.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR
  • b.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
  • c.
    mindestens 15 Mitarbeiter auf Basis Ganzjahresäquivalent
  • d.
    Gewerbeberechtigung
  • e.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder in der Sparte Transport und Verkehr die Sektoren Seilbahnen und Schifffahrtsunternehmen
  • f.
    Betriebsstätte in Kärnten
  • g.
    mindestens 4*-Kategorisierung der Wirtschaftskammer nach den derzeit gültigen Kategorisierungsrichtlinien oder Erfüllung eines anerkannten vergleichbaren Qualitätsstandards*)
  • h.
    regional bedeutende Infrastruktur bzw. maßgeblichen Anteil an Qualitätsbetten in der Gemeinde
  • i.
    Öffnungszeit von mindestens 8 Monaten (240 Tagen) pro Jahr *)
*) Diese Kriterien müssen nach Abschluss der Investition nachgewiesen werden.
Was:

Mindestinvestition:
1.500.000,- bzw. mind. die AfA der letzten 2 Wirtschaftsjahre

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

20%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit, hohe Wertschöpfungseffekte im regionalen Umfeld

Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Investitionsbezogene Lohnkostenförderung

Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
Details herunterladen (PDF 115 KB)

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Großunternehmen

Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
Förderungsantrag herunterladen

EFRE
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