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Investitionen in Touristische Leitbetriebe

nach Kleinbeihilfen-47a

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung«!

Ziele:

Das gegenständliche KWF-Programm zielt auf die Stärkung der Leitbetriebsfunktion und die Förderung von Entwicklungssprüngen (Ganzjahrestourismus, Ganzjahresarbeitsplätze, Impulsfunktion für die regionale Entwicklung) der Leitbetriebe ab.
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen die ein Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, Seilbahnen oder Schifffahrtsunternehmen betreiben oder gründen.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR
  • b.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
  • c.
    mindestens 15 Mitarbeiter auf Basis Ganzjahresäquivalent
  • d.
    Gewerbeberechtigung
  • e.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder in der Sparte Transport und Verkehr die Sektoren Seilbahnen und Schifffahrtsunternehmen
  • f.
    Betriebsstätte in Kärnten
  • g.
    mindestens 4*-Kategorisierung der Wirtschaftskammer nach den derzeit gültigen Kategorisierungsrichtlinien oder Erfüllung eines anerkannten vergleichbaren Qualitätsstandards*)
  • h.
    regional bedeutende Infrastruktur bzw. maßgeblichen Anteil an Qualitätsbetten in der Gemeinde
  • i.
    Öffnungszeit von mindestens 8 Monaten (240 Tagen) pro Jahr *)
*) Diese Kriterien müssen nach Abschluss der Investition nachgewiesen werden.
Was:

Mindestinvestition:
1.500.000,- bzw. mind. die AfA der letzten 2 Wirtschaftsjahre

Maximal förderbare Kosten:
-

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

20%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag (vollständig ausgefüllt!)

Eingang FörderungsantragProjektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
EFRE
kärnten