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Investitionen in Touristische Leitbetriebe
nach Kleinbeihilfen-47a
Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung«!
Ziele:
Das gegenständliche KWF-Programm zielt auf die Stärkung der Leitbetriebsfunktion und die Förderung von Entwicklungssprüngen (Ganzjahrestourismus, Ganzjahresarbeitsplätze, Impulsfunktion für die regionale Entwicklung) der Leitbetriebe ab.
Wer:
Unternehmensgröße:Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen
Förderwerber: (Branchen)Natürliche oder nicht natürliche Personen die ein Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, Seilbahnen oder Schifffahrtsunternehmen betreiben oder gründen.
Zusatzkriterien:a.
Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR
b.
stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
c.
mindestens 15 Mitarbeiter auf Basis Ganzjahresäquivalent
d.
Gewerbeberechtigung
e.
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder in der Sparte Transport und Verkehr die Sektoren Seilbahnen und Schifffahrtsunternehmen
f.
Betriebsstätte in Kärnten
g.
mindestens 4*-Kategorisierung der Wirtschaftskammer nach den derzeit gültigen Kategorisierungsrichtlinien oder Erfüllung eines anerkannten vergleichbaren Qualitätsstandards*)
h.
regional bedeutende Infrastruktur bzw. maßgeblichen Anteil an Qualitätsbetten in der Gemeinde
i.
Öffnungszeit von mindestens 8 Monaten (240 Tagen) pro Jahr *)
*) Diese Kriterien müssen nach Abschluss der Investition nachgewiesen werden.
Was:
Mindestinvestition:
1.500.000,- bzw. mind. die AfA der letzten 2 Wirtschaftsjahre
Maximal förderbare Kosten:
-
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten
20%
Wie:
Normales Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag (vollständig ausgefüllt!)
Eingang FörderungsantragProjektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags
Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen
Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot
Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF
Prüfung
Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)
Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:
Ansprechpartner:Weitere Informationen: