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Investitionen von Dynamischen Unternehmen im Tourismus

Ziele:

Das gegenständliche Programm zielt auf die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie die Unterstützung des Innovationspotenzials kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU*) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ebenso ab wie auf die Förderung von Entwicklungssprüngen von touristischen Leitbetriebe*n.

Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*) sowie Großunternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen, die ein Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, Seilbahnen oder Schifffahrt betreiben oder gründen.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Umsatz von mindestens 300.000,- EUR pro Jahr *)
  • b.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
  • c.
    Gewerbeberechtigung
  • d.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder in der Sparte Transport und Verkehr die Sektoren Seilbahnen und Schifffahrtunternehmen
  • e.
    Betriebsstätte in Kärnten
  • f.
    Bei Beherbergungsbetrieben: Kategorisierungsnachweis der 3-Stern-Kategorisierung der Wirtschaftskammer nach den derzeit gültigen Kategorisierungsrichtlinien oder Erfüllung eines anerkannten vergleichbaren Qualitätsstandards*)
  • g.
    Öffnungszeit von mindestens 6 Monaten (180 Tagen) pro Jahr *)
*) Diese Kriterien müssen nach Abschluss der Investition, der Umsatz muss spätestens im ersten vollen Wirtschaftsjahr nach der Investition nachgewiesen werden.
Was:

Mindestinvestition:
300.000,- EUR
bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten 2 Geschäftsjahre inkl. Miete und Leasing

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Projekte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung von Tourismusunternehmen: bis 15%
Leitprojekte zur maßgeblichen Weiterentwicklung von Tourismusunternehmen: bis 20%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit, hohe Wertschöpfungseffekte im regionalen Umfeld

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Großunternehmen

Ist ein Unternehmen, das mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme über 43 Mio. EUR oder einen Umsatz über 50 Mio. EUR aufweist.

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

EFRE
kärnten