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Investitionen von Dynamischen Unternehmen im Tourismus

nach Kleinbeihilfen-47a*

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung*«!

Ziele:

Das gegenständliche Programm zielt auf die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie die Unterstützung des Innovationspotenzials kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU*) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ab.

Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*)

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU*) im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen. Große Unternehmen* sind nur im Rahmen einer »De-minimis*«-Beihilfe förderbar.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Umsatz von mindestens 150.000,- EUR pro Jahr *)
  • b.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten; der Nachweis kann anhand der Kriterien des Unternehmensreorganisationsgesetzes erfolgen (Eigenmittelquote von mehr als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer unter 15 Jahren)
  • c.
    Gewerbeberechtigung
  • d.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft oder in der Sparte Transport und Verkehr die Sektoren Seilbahnen und Schifffahrtsunternehmen
  • e.
    Betriebsstätte in Kärnten
  • f.
    Bei Beherbergungsbetrieben: Kategorisierungsnachweis der 3-Stern-Kategorisierung der Wirtschaftskammer nach den derzeit gültigen Kategorisierungsrichtlinien oder Erfüllung eines anerkannten vergleichbaren Qualitätsstandards*)

    Für Projekte Stufe 1
  • g.
    Öffnungszeit von mindestens 6 Monaten (180 Tagen) pro Jahr *)

    Für Projekte Stufe 2
  • h.
    Zumindest 2-Saisonbetrieb (Öffnungszeit 240 Tage) *)
  • i.
    Realisierung eines Leitprojekts
*) Diese Kriterien müssen nach Abschluss der Investition, der Umsatz muss spätestens im ersten vollen Wirtschaftsjahr nach der Investition nachgewiesen werden.
Was:

Mindestinvestition:
Stufe 1: 25.000,- EUR
Stufe 2: 200.000,- EUR
bzw. mindestens die AfA der letzten 2 Wirtschaftsjahre

Maximal förderbare Kosten*:
Stufe 1: 1.500.000,- EUR
Stufe 2: -

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Stufe 1: 15%
Stufe 2: 20%
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Investitionsbezogene Lohnkostenförderung

Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
Details herunterladen (PDF 115 KB)

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Große Unternehmen
ab 250 Mitarbeiter und über 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder über 50 Mio. EUR Umsatz

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
Förderungsantrag herunterladen

EFRE
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