Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010
Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
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KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
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Große Unternehmen
ab 250 Mitarbeiter und über 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder über 50 Mio. EUR Umsatz
Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.
Ohne Antrag keine Förderung!
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