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Investitionen von Dynamischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie

nach Kleinbeihilfen-47a*

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung*«!

Ziele:

Förderung von bestehenden und neugegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU* mit innovativen Investitionsprojekten, welche die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen und damit verbundene Investitionen in der Sachgüterindustrie und dem Dienstleistungssektor forcieren
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*)

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU*) im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen. Große Unternehmen* sind nur im Rahmen einer »De-minimis*«-Beihilfe förderbar.

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Gewerbeberechtigung
  • c.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Mindestinvestition
25.000,- EUR Kleinstunternehmen* und produktionsnahe Dienstleistung bzw.
50.000,- EUR kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*) bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing

Maximal förderbare Kosten*
bis 3.000.000,- EUR Stufe 1 und 2
bis 5.000.000,- EUR Stufe 3

Maximale Förderhöhe
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Stufe 1: 10%
Zum Beispiel reine Kapazitätsausweitung, Veränderung der betrieblichen Produktionsabläufe
Stufe 2: 15%
Zum Beispiel Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen
Stufe 3: bis zu 20%
Zum Beispiel Unternehmensgründung, Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen mit einem maßgeblichen Wachstumseffekt, Projekte mit Investitionskosten im Rahmen einer Unternehmensentwicklung zur Realisierung eines Leitprojekts
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Investitionsbezogene Lohnkostenförderung

Das KWF-Zusatzprogramm zielt auf die Förderung von Unternehmen in Kärnten ab, welche trotz der aktuellen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, expandieren, neue Arbeitsplätze schaffen und die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen forcieren.
Details herunterladen (PDF 115 KB)

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Große Unternehmen
ab 250 Mitarbeiter und über 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder über 50 Mio. EUR Umsatz

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
Förderungsantrag herunterladen

EFRE
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