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Investitionen von Dynamischen Unternehmen in Gewerbe und Industrie

nach Kleinbeihilfen-47a

Für dieses Programm gilt die »Investitionsbezogene Lohnkostenförderung«!

Ziele:

Förderung von bestehenden und neugegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU mit innovativen Investitionsprojekten, welche die Einführung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen und damit verbundene Investitionen in der Sachgüterindustrie und dem Dienstleistungssektor forcieren
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU)

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen. Große Unternehmen sind nur im Rahmen einer »De-minimis«-Beihilfe förderbar.

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Gewerbeberechtigung
  • c.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Mindestinvestition
25.000,- EUR Kleinstunternehmen und produktionsnahe Dienstleistung bzw.
50.000,- EUR kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing

Maximal förderbare Kosten
bis 3.000.000,- EUR Stufe 1 und 2
bis 5.000.000,- EUR Stufe 3

Maximale Förderhöhe
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Stufe 1: 10%
Zum Beispiel reine Kapazitätsausweitung, Veränderung der betrieblichen Produktionsabläufe
Stufe 2: 15%
Zum Beispiel Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen
Stufe 3: bis zu 20%
Zum Beispiel Unternehmensgründung, Projekte zur Durchführung von Produkt- und Verfahrensinnovationen mit einem maßgeblichen Wachstumseffekt, Projekte mit Investitionskosten im Rahmen einer Unternehmensentwicklung zur Realisierung eines Leitprojekts
Wie:

Normales Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag (vollständig ausgefüllt!)

Eingang FörderungsantragProjektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
EFRE
kärnten