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Kleinstunternehmen*

nach »De-minimis*« und »Kleinbeihilfen-47a*«

Ziele:

Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials, Unterstützung der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von bestehenden und neugegründeten Kleinstunternehmen* aller Branchen
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Tourismus- & Freizeitwirtschaft, Transport & Verkehr sowie Information & Consulting, die ein Kleinstunternehmen* im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.

(Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Privatzimmervermieter sowie Appartementhäuser | Ferienwohnungen ohne hotelmäßige Dienstleistung und Unternehmen in Schwierigkeiten)

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Gewerbeberechtigung im Haupterwerb
  • c.
    Anträge bis 31. Dezember 2009: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit (keine Nebenbeschäftigung)
  • d.
    Anträge ab 1. Jänner 2010: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
  • e.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
  • f.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Investitions- und Ausbildungsmaßnahmen:
  • 1.
    Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Investionen, die aktiviert werden und mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte des Förderungswerbers verbleiben
  • 2.
    Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer
Mindestinvestition:
5.000,- EUR für investive Maßnahmen
1.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximal förderbare Kosten*:
25.000,- EUR für investive Maßnahmen
4.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Investive Maßnahmen: 20% (Der kumulierte Gesamtbarwert* muss über 10% liegen)
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: 50%
Mitarbeiterbonus (nur in Zusammenhang mit Investitionen): 4.000,- EUR pro Ganzjahresarbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für maximal 3 Mitarbeiter im nachhinein
Maximal-Förderhöhe: 19.000,- EUR
Wie:

Vereinfachtes Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* und Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*
Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Projektdurchführung

Legung Schlussbericht inkl. Formblatt & Versicherungsdatenauszug

Projektprüfung & Förderungsentscheidung

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Auszahlung
Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Gesamtbarwert
Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%.

Bei geförderten Krediten und/oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet.

Barwert | Subventionsäquivalent

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
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