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Kleinstunternehmen
nach »De-minimis« und »Kleinbeihilfen-47a«
Ziele:
Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials, Unterstützung der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von bestehenden und neugegründeten Kleinstunternehmen aller Branchen
Wer:
Unternehmensgröße:Kleinstunternehmen
Förderwerber: (Branchen)Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Tourismus- & Freizeitwirtschaft, Transport & Verkehr sowie Information & Consulting, die ein Kleinstunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.
(Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Privatzimmervermieter sowie Appartementhäuser | Ferienwohnungen ohne hotelmäßige Dienstleistung und Unternehmen in Schwierigkeiten)
Zusatzkriterien:a.
stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
b.
Gewerbeberechtigung im Haupterwerb
c.
Anträge bis 31. Dezember 2009: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit (keine Nebenbeschäftigung)
d.
Anträge ab 1. Jänner 2010: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
e.
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
f.
Betriebsstätte in Kärnten
Was:
Investitions- und Ausbildungsmaßnahmen:1.
Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Investionen, die aktiviert werden und mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte des Förderungswerbers verbleiben
2.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer
Mindestinvestition:5.000,- EUR für investive Maßnahmen
1.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer
Maximal förderbare Kosten:25.000,- EUR für investive Maßnahmen
4.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren KostenInvestive Maßnahmen: 20% (Der kumulierte Gesamtbarwert muss über 10% liegen)
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: 50%Mitarbeiterbonus (nur in Zusammenhang mit Investitionen):
4.000,- EUR pro Ganzjahresarbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für
maximal 3 Mitarbeiter im nachhinein
Maximal-Förderhöhe: 19.000,- EUR
Wie:
Vereinfachtes Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag und Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)
Eingang Förderungsantrag
Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags
Projektdurchführung
Legung Schlussbericht inkl. Formblatt & Versicherungsdatenauszug
Projektprüfung & Förderungsentscheidung
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Auszahlung
Details:
Ansprechpartner: Weitere Informationen: