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Kleinstunternehmen

nach »De-minimis« und »Kleinbeihilfen-47a«

Ziele:

Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials, Unterstützung der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung von bestehenden und neugegründeten Kleinstunternehmen aller Branchen
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Tourismus- & Freizeitwirtschaft, Transport & Verkehr sowie Information & Consulting, die ein Kleinstunternehmen im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.

(Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Privatzimmervermieter sowie Appartementhäuser | Ferienwohnungen ohne hotelmäßige Dienstleistung und Unternehmen in Schwierigkeiten)

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Gewerbeberechtigung im Haupterwerb
  • c.
    Anträge bis 31. Dezember 2009: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit (keine Nebenbeschäftigung)
  • d.
    Anträge ab 1. Jänner 2010: Aufgabe einer eventuellen nichtselbständigen Tätigkeit erst bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
  • e.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
  • f.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Investitions- und Ausbildungsmaßnahmen:
  • 1.
    Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Investionen, die aktiviert werden und mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte des Förderungswerbers verbleiben
  • 2.
    Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer
Mindestinvestition:
5.000,- EUR für investive Maßnahmen
1.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximal förderbare Kosten:
25.000,- EUR für investive Maßnahmen
4.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Investive Maßnahmen: 20% (Der kumulierte Gesamtbarwert muss über 10% liegen)
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: 50%
Mitarbeiterbonus (nur in Zusammenhang mit Investitionen): 4.000,- EUR pro Ganzjahresarbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für maximal 3 Mitarbeiter im nachhinein
Maximal-Förderhöhe: 19.000,- EUR
Wie:

Vereinfachtes Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag und Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag
Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags

Projektdurchführung

Legung Schlussbericht inkl. Formblatt & Versicherungsdatenauszug

Projektprüfung & Förderungsentscheidung

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Auszahlung
EFRE
kärnten