Ziele:
Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials, Unterstützung der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung, Qualifizierungsmaßnahmen von bestehenden und neugegründeten
Kleinstunternehmen* aller Branchen
Wer:
Unternehmensgröße:Kleinstunternehmen*Förderwerber: (Branchen)Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Lebensmittelnahversorger, Tourismus- & Freizeitwirtschaft, Transport & Verkehr sowie Information & Consulting, die ein
Kleinstunternehmen* im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.
(Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Privatzimmervermieter sowie Appartementhäuser | Ferienwohnungen ohne hotelmäßige Dienstleistung, Unternehmen aus den Bereichen Vermietung, Verpachtung und Verleih, geschützte Gewerbe, Unternehmen in Schwierigkeiten und unselbständig Erwerbstätige)
Zusatzkriterien:a.
stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
b.
Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen, die zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit benötigt werden
c.
Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit im Haupterwerb
d.
Aufgabe einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, die über den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht
e.
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
f.
Betriebsstätte in Kärnten
Was:
Investitions- und Fortbildungsmaßnahmen:1.
Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Investitionen, die aktiviert werden und mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte und im Anlagevermögen des Förderungswerbers verbleiben und einen eindeutigen Projektbezug aufweisen
2.
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer
Mindestinvestition:5.000,- EUR für investive Maßnahmen
1.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer
Maximal förderbare Kosten*:50.000,- EUR für investive Maßnahmen
4.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren KostenInvestive Maßnahmen:
10% | max. 17.000,- EUR inkl. MA*-Bonus | + Chance auf Investitionsbonus**
Investive Maßnahmen
Jungunternehmer:
15% | max. 19.500,- EUR inkl. MA*-Bonus | + Chance auf Investitionsbonus**
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen:
50% | max. 2.000,- EUR
*MA-Bonus (Mitarbeiter-Bonus nur in Zusammenhang mit Investitionen):
4.000,- EUR pro Ganzjahresarbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für
maximal 3 Mitarbeiter im Nachhinein
**Die besten Projekte von technologieorientierten Unternehmen mit einer außergewöhnlichen Unternehmensentwicklung können im Nachhinein mit einem 5%igen-Bonus belohnt werden.
Wie:
Vereinfachtes Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende:
FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag* inklusive Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)
Eingang Förderungsantrag*
Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s
Projektdurchführung
Legung Schlussbericht & Versicherungsdatenauszug
Projektprüfung & Förderungsentscheidung
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Auszahlung
Details:
Ansprechpartner:Mag. Max Franzfranz@kwf.at(0463) 55 800-19
Dagmar Freundlfreundl@kwf.at(0463) 55 800-30
Mag. Lisa Smid, Bakk.smid@kwf.at(0463) 55 800-44
Mag. Jürgen Kopeinig, MBAkopeinig@kwf.at(0463) 55 800-31
Weitere Informationen:Gültig für Anträge
bis 31. 12. 2011 und ab 1. 1. 2012:
Gültig für Anträge
ab 1. 1. 2012:
Gültig für Anträge
bis 31. 12. 2011: