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9020 Klagenfurt am Wörthersee
Austria

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Es gibt Lösungen
 

Programm »Lebensmittelnahversorger«

nach »De-minimis*« und »Kleinbeihilfen-47a*«

Ziele:

Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Nahversorgung im ländlichen Raum* mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs.
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-* und kleine Unternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Lebens- und Genussmittelhandel mit Vollsortiment, Bäckerei- und Fleischereibetriebe mit Nahversorgungsfunktion sowie Nahversorger mit einem Bio-Sortiment nach definierten Mindestanforderungen (siehe Rubrik »Details«)

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
  • c.
    Mindestens 50% der Kunden müssen Privatkunden sein
Was:

Mindestinvestition:
5.000,- EUR bzw. 3.000,- EUR (bei alleiniger Einführung eines Bio-Sortiments)
bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing. Bei alleiniger Einführung eines Biosortiments gilt das oben beschriebene AfA-Kriterium nicht.

Maximal förderbare Kosten*:
100.000,- EUR | erstmalige Zertifizierungskosten für das Anbieten eines Biosortiments bis maximal 2.000,- EUR

Maximale Förderhöhe: (inkl. Bund, EU)
Maximal 20% im ländlichen Raum* (Basissatz 15% + 5% »Biobonus«) bei Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen (nur in die Verkaufsfläche)
Ausnahme: Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung eines Biosortimentes nach definierten Mindestanforderungen in der Landeshauptstadt Klagenfurt oder in den Bezirksstädten werden mit maximal 10% gefördert.
Maximal 50% der Zertifizierungskosten bei der Einführung eines Biosortiments.
Wie:

Vereinfachtes Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* und Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*
Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Projektdurchführung

Legung Schlussbericht inkl. Formblatt & Versicherungsdatenauszug

Projektprüfung & Förderungsentscheidung

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Auszahlung

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Kleinbeihilfen-47a

Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010

im ländlichen Raum
Projektstandorte in der Landeshauptstadt und in den Bezirksstätten sind ausgenommen

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Förderungsantrag

Ohne Antrag keine Förderung!
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EFRE
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