Programm »Lebensmittelnahversorger«
Ziele:
Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Nahversorgung
im ländlichen Raum* mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs.
Wer:
Unternehmensgröße:Kleinst-* und
kleine Unternehmen*Förderwerber: (Branchen)Lebens- und Genussmittelhandel mit Vollsortiment, Bäckerei- und Fleischereibetriebe mit Nahversorgungsfunktion sowie Nahversorger mit einem Bio-Sortiment nach definierten Mindestanforderungen (siehe Rubrik »Details«)
Zusatzkriterien:a.
stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
b.
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
c.
Mindestens 50% der Kunden müssen Privatkunden sein
Was:
Mindestinvestition:5.000,- EUR bzw. 3.000,- EUR (bei alleiniger Einführung eines Bio-Sortiments)
bzw. mindestens die Höhe der durchschnittlichen Normal-AfA der letzten zwei Geschäftsjahre inklusive Miete und Leasing. Bei alleiniger Einführung eines Biosortiments gilt das oben beschriebene AfA-Kriterium nicht.
Maximal förderbare Kosten*:100.000,- EUR | erstmalige Zertifizierungskosten für das Anbieten eines Biosortiments bis maximal 2.000,- EUR
Maximale Förderhöhe: (inkl. Bund, EU)Maximal 20% im ländlichen Raum* (Basissatz 15% + 5% »Biobonus«) bei Erstinvestitionen in das Sachanlagevermögen (
nur in die Verkaufsfläche)
Ausnahme: Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung eines Biosortimentes nach definierten Mindestanforderungen in der Landeshauptstadt Klagenfurt oder in den Bezirksstädten werden mit maximal 10% gefördert.
Maximal 50% der Zertifizierungskosten bei der Einführung eines Biosortiments.
Wie:
Vereinfachtes Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende:
FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag* und Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)
Eingang Förderungsantrag*
Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s
Projektdurchführung
Legung Schlussbericht inkl. Formblatt & Versicherungsdatenauszug
Projektprüfung & Förderungsentscheidung
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Auszahlung
Details:
Ansprechpartner:Dagmar Freundlfreundl@kwf.at(0463) 55 800-30
Definierte Mindestanforderungen für Bio-SortimenteWeitere Informationen:Weitere Fördermöglichkeiten: