Zusätzliche Förderung während der Finanz- u. Wirtschaftskrise (»Österreich-Regelung Kleinbeihilfen«), notifiziert bei der EK unter N 47a/2009 im Zeitraum 1.1.2008 - 31.12.2010
KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
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10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
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Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.
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