Technologieprojekte (überbetrieblich)
Programm »Technologiefonds«
Ziele:
Das Ziel dieser Schwerpunktsetzung ist es, das Kärntner Innovationssystem weiterzuentwickeln, zu stärken und zu erweitern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Kärnten zu erhöhen.
Mit Hilfe dieses Programms sollen unternehmens-, branchen- und themenübergreifende Projekte mit überregionaler Ausstrahlung initiiert und umgesetzt werden, um Know-how-Zentren aufzubauen, strukturelle Defizite innerhalb des Systems auszugleichen und die Humanressourcen zu stärken.
Die Umstrukturierung Kärntens in Richtung wachstumsorientierter Branchen sowie die Erhöhung der Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft soll erreicht werden.
Wer:
Unternehmensgröße:-
Förderwerber: (Branchen)Technologiethemen, die auf folgende regionale Stärkefelder bezogen sind:
Regionale Stärkefelder
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Elektronik, Software, Datenkommunikation
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Bau und Holz
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Maschinen- und Anlagenbau
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Betriebe mit hoher Wertschöpfungs-, Wachstums-, Export- und Umweltorientierung (z.B. Chemie)
Technologiethemen
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Software-Forschung
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Produkt-, Prozess- und Verfahrensinnovation
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Wertschöpfungsoptimierung
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Internet, Netzwerke, Telematik
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Qualifikation und Ausbildung
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Logistik
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Energie- und Umwelttechnik
Zusatzkriterien:Technologie- bzw. Qualifizierungsthemen, die im gemeinsamen Interesse mehrerer Unternehmen oder einer oder mehrerer Branche(n) liegen. Dies bedeutet, dass Nutzen auf breiter Basis entstehen muss.
Was:
Projektkosten (mindestens):4.000,- EUR
Maximal förderbare Kosten*:-
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren KostenDie Förderung richtet sich nach dem Forschungs- oder Schwierigkeitsgrad bzw. dem Innovationsgehalt des Projekts, der Zahl an Unternehmen bzw. Branchen, die aus dem Projekt Nutzen ziehen bzw. dem Gesamtnutzen, den dieses Projekt für den Standort Kärnten erwarten lässt.
Die Höchstgrenzen des
Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation bzw. jene der Gruppenfreistellungsverordnung für
KMU* und für Ausbildungsbeihilfen in der jeweils gültigen Fassung dürfen auch im Kumulierungsfall nicht überschritten werden.
Wie:
Normales Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende:
FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)
Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s
Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen
Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot
Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF
Prüfung
Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)
Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!