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Austria

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Top-Tourismusförderung 2011 - 2013
(ÖHT* Anschluss)

»Impulsprojekte« (Tourismus)

Ziele:

Das gegenständliche KWF-Programm zielt auf die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und neugegründeten, wirtschaftlich selbständigen KMU* ab.
Wer:

Unternehmensgröße
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*)

Förderwerber (Branchen)
Förderungswerber können natürliche oder nicht natürliche Personen sein, die durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung gefördert werden.

Zusatzkriterien:
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Was:

Mindestinvestition:
TOP-Investition: 100.000,- EUR
TOP-Jungunternehmer: 20.000,- EUR
TOP-Kooperation: 50.000,- EUR

Maximal förderbare Kosten*:
Jene Kosten, die von der ÖHT* als förderungswürdig anerkannt wurden.

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU)

TOP-Investition und -Jungunternehmer:
Investitionen bis 1 Mio. EUR:
Betriebliche Investitionen:
Zuschuss max.10% (5% KWF + 5% ÖHT*)
Infrastrukturinvestitionen:
Zuschuss max. 15% (11,25% KWF + 3,75% ÖHT*)
Investitionen ab 1 Mio. EUR:
Betriebliche Investitionen: max. 12,5% Förderbarwert*
Infrastrukturinvestitionen: max. 15% Förderbarwert*
(Förderbarwert* = KWF-Zuschuss + Barwert* des durch Zinsenzuschuss geförderten ÖHT*-Kredits)

TOP-Kooperation:
Zuschuss max. 50% (25% KWF + 25% ÖHT*)
Wie:

Anschlussförderung ÖHT*

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFÖHT*Zeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF
Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* bei KWF und ÖHT* (vollständig ausgefüllt!)
KWF-Förderungsantrag aufrufen
Zur ÖHT-Website

Eingang Förderungsantrag*Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlagen des Förderungsantrag*s inkl. wesentlicher Förderungsinfos

Ggf. Nachforderung von UnterlagenGgf. Nachforderung des ÖHT* Antrags (Kopie)Übermittlung fehlender Unterlagen

Bekanntgabe Förderungsentscheidung: Versand Förderungsanbot, Ablehnungsschreiben od. außer Evidenznahme (Info parallel an KWF)
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme der Förderungsanbote durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF und ÖHT*

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Schlussbericht
Prüfung

Auszahlung der Förderungssumme und Benachrichtigung KWF
Einmalige KWF Auszahlung

Details:

Ansprechpartner:
Klaus Friessnig
friessnig@kwf.at
(0463) 55 800-25

Mag. Dora Kupper
kupper@kwf.at
(0463) 55 800-34

Ida Tomaschitz
tomaschitz@kwf.at
(0463) 55 800-10

Weitere Informationen:

ÖHT Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Weitere Informationen:

ÖHT- Internetauftritt

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

Barwert | Subventionsäquivalent

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

Förderbarwert

Das EU-Wettbewerbsrecht verlangt die Umrechnung jeder Förderung in ihren Wert bezogen auf den Zeitpunkt des Beginns des geförderten Projekts. Dieser rechnerische Wert heißt Förderbarwert oder (Brutto) Subventionsäquivalent. Ein Zuschuss hat einen Förderbarwert von 100%. Bei geförderten Krediten und|oder Haftungen wird der Zinsvorteil gegenüber den marktüblichen Konditionen in einen Barwert umgerechnet (im Wege der Abzinsung ermittelter Gegenwartswert der Förderung).

EFRE
kärnten