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Tourismus Qualitätsoffensive
3. Ausschreibung

nach »De-minimis*«

Diese Ausschreibung richtet sich an Kärntner Beherbergungsbetriebe im 2- und 3-Stern-Bereich, die umfassende Modernisierungs- und Verbesserungsinvestitionen planen.
Die Einreichfrist endete am 31. Oktober 2011.

Anfang 2012 tagt die Jury, danach erfolgte die Bekanntgabe jener Projekte, die laut Jury-Ranking gefördert werden.
Die Kriterien zum abgeschlossenen Wettbewerb (Ausschreibung) finden Sie hier zur Nachlese:

Ziele:

Mit der Ausschreibung »Tourismus Qualitätsoffensive« werden Projekte unterstützt, die das Kärntner Tourismusangebot im mittleren Beherbergungssegment stärken. 2- und 3-Stern-Betriebe sollen bei ihren umfassenden Modernisierungs- und Verbesserungsinvestitionen unterstützt werden, um mit einem markt- und zeitgemäßen Bettenangebot die vorhandenen Marktpotenziale ausschöpfen zu können.
Wer:

Unternehmensgröße:
Die Ausschreibung wendet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU*).

Förderwerber: (Branchen)
  • -
    Gewerbliche Beherbergungsbetriebe
  • -
    Gewerbliche Appartmenthäuser, die hotelmäßig ausgestattet und geführt werden (keine reinen Selbstversorger)
  • -
    Betriebe mit 2- und 3-Stern-Kategorisierung bzw. sofern nicht kategorisiert diesem Standard entsprechend
Zusatzkriterien:
Die Fördervergabe erfolgt ausschließlich im Rahmen von zeitlich begrenzten Ausschreibungen. Bei der aktuellen 3. Ausschreibung können Projekte von Montag, 12. September 2011 bis Montag, 31. Oktober 2011 direkt beim KWF eingereicht werden.

Die Anzahl der Projekte, die pro Ausschreibung unterstützt werden, ist beschränkt (Wettbewerb der besten Projekte)!
Was:

Umfassende Modernisierungsmaßnahmen:
Gefördert werden umfassende Modernisierungsmaßnahmen (Beherbergungsbereich und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Verkehrs- und Infrastrukturflächen), sodass nach der Investition ein durchgängig guter Standard und ein einheitliches Erscheinungsbild des gesamten Betriebs gewährleistet sind.

Demnach wird das Gesamtobjekt modernisiert bzw. sofern Modernisierungsmaßnahmen in der unmittelbaren Vergangenheit bereits vorgenommen wurden, erfolgt eine Standard-Anpassung der noch ausständigen Bereiche.

Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Innenraumbereich:
Einrichtung und Ausstattung von Zimmer, Bäder, Verpflegungs- und Empfangsbereich, Verkehrsflächen, Gänge, etc.

Bauliche Maßnahmen, die der Substanzverbesserung dienen:
Fliesen, Böden, Wände, Decken, Fassaden, Haustechnik, Schallschutz, etc.

Art und Ausmaß der Förderung:
Richtet sich nach der Anzahl der zu modernisierenden Beherbergungseinheiten (Zimmer bzw. Appartement) und der Höhe der Investition je Einheit.

Die Förderhöhe pro Einheit (jedoch für maximal 30 Beherbergungseinheiten) bewegt sich zwischen 2.000,- EUR und max. 6.000,- EUR. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 180.000,- EUR.

Beispiele dazu im Info-Falter und im Dokument »Die Ausschreibung im Detail« unter der Rubrik »Details«

Wie:

Legende: EinreicherKWF

Zeitstrahl

Projekteinreichung beim KWF zwischen 12. September 2011 und 31. Oktober 2011 mittels elektronischem Einreichformular (siehe Rubrik »Details«)

Eingang Einreichformular

Versand Bestätigungsschreiben inkl. Information über das Ausschreibungsverfahren

Entrichtung Selbstbehalt für Betriebscheck und Beratung durch Marktexperten, gestaffelt nach Betriebsgröße: bis 20 Zimmer 500,- EUR, 21 bis 30 Zimmer 800,- EUR, ab 31 Zimmer 1.000,- EUR

Betriebscheck und Beratung durch touristische Marktexperten hinsichtlich der aus Marktsicht erforderlichen Maßnahmen im Hard- und Softwarebereich

Projektbeurteilung|-ranking durch Expertenjury

Mitteilung Juryentscheidung

Projektrealisierung innerhalb von max. 18 Monaten

Überprüfung der Umsetzung der mit den Marktexperten definierten Maßnahmen

Prüfung der Rechnungs- und Zahlungsbelege

Auszahlung

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
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KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
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Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
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EFRE
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