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Wirtschaftscluster
nach De-minimis und Kleinbeihilfen-47a
Ziele:
Als Cluster werden Netzwerke von Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen in den genannten wirtschaftlichen Bereichen (siehe Förderwerber/Branchen unter der Rubrik »Wer«) bezeichnet. Sie stellen leistungsfähige Informations- und Kooperationsplattformen dar und stärken die Innovationskraft und die nationale wie internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen nachhaltig. Ziel dieses KWF-Programms ist der Aufbau von neuen und die Stärkung von bereits bestehenden Wirtschaftsclustern und Kooperationen.
Wer:
Unternehmensgröße:-
Förderwerber: (Branchen)Gefördert werden die Einrichtung und Weiterentwicklung von Clusterinitiativen, wenn durch die Nutzung von Synergien zwischen den Partnern mittelfristig eine Steigerung der Wertschöpfung für den Wirtschaftsstandort Kärnten erwartet werden kann. Netzwerke (Cluster) von Unternehmen aus den Bereichen Holz, Erneuerbare Energie, Mikroelektronik | Elektronik, Software, Telematik, Maschinen- und Anlagenbau sowie aus sonstigen Bereichen mit volkswirtschaftlicher Relevanz in Kärnten.
Zusatzkriterien:a.
Eigene Rechtspersönlichkeit des Netzwerks in Form einer juristischen Person im Sinne des österreichischen Rechts; der Netzwerks- oder Gesellschaftsvertrag muss die Einhebung von Mitgliedsbeiträgen und die Einrichtung von geeigneten Organen und Gremien vorsehen, um ein transparentes Berichts- und Kontrollwesen sicher zu stellen.
b.
Zumindest 20 Partner im Gründungsjahr (bzw. im Jahr der Antragstellung für eine Förderung) und mindestens 30 Partner ab dem dritten Jahr nach Gründung bzw. Antragstellung
c.
Bei bundesländerübergreifenden Aktivitäten kann nur eine anteilsmäßige Unterstützung gewährt werden.
d.
Bei 80% der beteiligten Partner muss es sich um Unternehmen im Sinne des europäischen Beihilfenrechts handeln.
e.
Mindestens 300 Vollzeitarbeitsplätze im ersten Jahr des Netzwerks und mindestens 600 Vollzeitarbeitsplätze im dritten Jahr
f.
-
Jahre 1 bis 3: mind. 50% Eigen- oder Fremdmittel (ohne öffentliche Förderung)
-
Weiterförderung danach nur auf Basis einer positiven Evaluierung
-
spät. im 3. Jahr: Umsetzung von konkreten, förderbaren Projekten durch die Clusterunternehmen. Zahl der Projekte im ausgewogenen Verhältnis zu den Partnern des Clusters.
Was:
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten50%
-
im 1. Jahr: höchstens 100.000,- EUR
-
im 2. + 3. Jahr: höchstens 50.000,- EUR
-
Weiterförderung danach nur auf Basis einer positiven Evaluierung
-
ab 4. Jahr 35%: höchstens 50.000,- EUR
-
Bundesländerübergreifende Aktivitäten = anteilsmäßige Unterstützung
Wie:
Normales Verfahren
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag (vollständig ausgefüllt!)
Eingang FörderungsantragProjektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrags
Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen
Detailprüfung
(bei Förderhöhe über 250.000,- EUR
Kuratoriums-, über 750.000,- EUR
Regierungsbeschluss notwendig)
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot
Teil- | Schlussabrechnung inkl. Rechnungen und Zahlungsbelege innerhalb von 3 Monaten nach Projektfertigstellung an KWF
Prüfung
Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)
Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre, bei EU-Mitteln bis 31.12.2022!
Details:
Ansprechpartner: Weitere Informationen: