Wissenswertes
Die Europäische Union hat drei wesentliche Ziele für ihre Struktur- und Regionalpolitik festgelegt, die durch speziell darauf ausgerichtete Förderprogramme und mit finanzieller Unterstützung der EU-Strukturfonds erreicht werden sollen:
Das Ziel »Konvergenz« soll Wirtschaftsimpulse durch die Verbesserung der Infrastruktur und der Verwaltung stimulieren.
Das Ziel »Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung« soll den Investitionsbedarf in städtischen und ländlichen Gebieten und damit eine ausgewogene, wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützen.
Das Ziel »Territoriale Kooperation« sieht Kooperationen im Grenzbereich, zwischen einzelnen Regionen verschiedener Länder aber auch innerhalb ganzer Staaten als Mittel für den Zusammenhalt der Regionen in der EU vor.
Lediglich das Ziel 1-Programm kommt für Kärnten nicht in Frage. Dieses ist auf den Abbau besonders hoher Wettbewerbsnachteile ausgerichtet. In Österreich ist nur das Burgenland Ziel 1-Fördergebiet.
Vorrangig sollen KMU* in den Stärke- beziehungsweise Kompetenzfeldern der Kärntner Wirtschaft gefördert werden.
Nein, Projekte in ganz Kärnten können mit Ziel 2-Mitteln gefördert werden.
Nein, die Ziel 2-Förderung selbst ist eine Kofinanzierung, also ein Zuschuss zu den sonstigen regionalen und nationalen Fördermitteln. Die anteilige Höhe dieses Zuschusses ist für alle Gebiete gleich. Nicht verwechseln darf man dies mit den von der EU-Kommission genehmigten Regionalfördergebiete*n in den einzelnen Bundesländern, in denen prinzipiell vor allem für betriebliche Investitionen höhere Fördersätze erlaubt sind. Dadurch soll insbesondere der ländliche Raum gestärkt werden.
Ca. 67 Mio. EUR an EFRE*-Mitteln und noch einmal soviel an Landes- und Bundesmitteln; insgesamt somit ca. 135 Mio. EUR an öffentlichen Fördermitteln.
Ca. 23 Mio. EUR an EU- und 7 Mio. EUR an Landesmitteln. Insgesamt somit 30 Mio. EUR.
EFRE* ist die Abkürzung für »Europäischer Fonds für regionale Entwicklung« der EU. Dort werden die Finanzmittel für den Teil »Wettbewerbsfähigkeit« in den Ziel 2-Programmen und für die Programme »Territoriale Kooperation« bereitgestellt.
In Kärnten ist der KWF für die Vergabe dieser Mittel für die meisten Projekte im Ziel 2-Programm zuständig. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Unternehmen und einige Investitionsprojekte im Bereich Gewerbe | Industrie werden auch von Bundesstellen EFRE*-Mittel zugesagt. Die Vergabe der EFRE*-Mittel für die grenzüberschreitenden Programme (Ziel 3) erfolgt formal durch die Verwaltungsbehörden in Slowenien (Maribor) und Italien (Bozen), jedoch auf Basis der inhaltlichen Beurteilung des KWF und des Amtes der Kärntner Landesregierung.
Nein, denn sie wird direkt vom KWF und von den beiden Bundesförderstellen FFG Forschungsförderungsgesellschaft und AWS* Austria Wirtschaftsservice GmbH | ERP-Fonds* gemeinsam mit zusätzlichen nationalen Mitteln vergeben. Im Zuge der Projektprüfung entscheidet der KWF, ob eine EU-Kofinanzierung aus Ziel 2-Mitteln möglich ist, und informiert danach den Antragsteller. Unter dem Gesichtspunkt der »Subsidiarität« müssen neben den Landes- auch die Bundes- und EU-Mittel beansprucht werden.
Solche Projekte, die einerseits die Kriterien eines KWF-Förderprogramms oder die FFG*- beziehungsweise ERP-Fonds*-Richtlinien erfüllen und anderseits auch den Zielsetzungen des Ziel 2-Programms Kärnten entsprechen.
Durch Beratung, Darlehen und verlorene Zuschüsse entsprechend den KWF-Förderprogrammen.
Nein. Einer genügt, denn der KWF-Antrag (aber auch einer bei den Bundesförderstellen) inkludiert den Antrag auf EU-Förderung.
Auflagen, Zahlungsmodalitäten etc. sind jenen KWF-Förderprogrammen beziehungsweise Bundesrichtlinien zu entnehmen, innerhalb derer die Ziel 2-Mittel vergeben werden. Die Auszahlung der EFRE*-Mittel erfolgt auf Anweisung des KWF beziehungsweise der Bundesstellen durch eine zentrale Zahlstelle in Wien, dem ERP-Fonds*.
Ansprechpartner:
Dr. Karl Hren
hren@kwf.at
(0463) 55 800-24