Ausfallsbürgschaften
Richtlinie für die Übernahme von Ausfallsbürgschaften durch das Land Kärnten für Offensivmaßnahmen
Ziele:
Förderung von Kärntner Unternehmen, die in erfolgversprechende Projekte oder in die touristische Infrastruktur investieren
Wer:
Unternehmensgröße:Kleine und mittlere Unternehmen (
KMU*), die mindestens 5 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigen
Förderwerber: (Branchen)Unternehmen, die in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Handel oder Tourismus tätig sind.
Was:
Mindestinvestition:-Maximal förderbare Kosten*:-Maximale FörderhöheBürgschaftsquote max. 50%
Art der Förderung:Finanzierungsbürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut oder Subbürgschaft gegenüber einer anderen Förderstelle für einen Kredit mit einer Laufzeit von max. 12 Jahren
Zusatzkriterien:Anteil der Eigenfinanzierung muss 25% der förderbaren Kosten übersteigen und die immateriellen Investitionen dürfen 25% der förderbaren Kosten nicht überschreiten. Die Investition ist für mehr als 3 Jahre aufrecht zu erhalten.
Details:
Ansprechpartner:Claudia Grabuschniggrabuschnig@kwf.at(0463) 55 800-33
Weitere Informationen: