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Austria

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Ausfallsbürgschaften

Richtlinie für die Übernahme von Ausfallsbürgschaften durch das Land Kärnten für Offensivmaßnahmen

Ziele:

Förderung von Kärntner Unternehmen, die in erfolgversprechende Projekte oder in die touristische Infrastruktur investieren
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU*), die mindestens 5 Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigen

Förderwerber: (Branchen)
Unternehmen, die in den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Handel oder Tourismus tätig sind.
Was:

Mindestinvestition:
-

Maximal förderbare Kosten*:
-

Maximale Förderhöhe
Bürgschaftsquote max. 50%

Art der Förderung:
Finanzierungsbürgschaft gegenüber einem Kreditinstitut oder Subbürgschaft gegenüber einer anderen Förderstelle für einen Kredit mit einer Laufzeit von max. 12 Jahren

Zusatzkriterien:
Anteil der Eigenfinanzierung muss 25% der förderbaren Kosten übersteigen und die immateriellen Investitionen dürfen 25% der förderbaren Kosten nicht überschreiten. Die Investition ist für mehr als 3 Jahre aufrecht zu erhalten.
Details:

Ansprechpartner:
Claudia Grabuschnig
grabuschnig@kwf.at
(0463) 55 800-33

Weitere Informationen:

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

EFRE
kärnten