Abwasserentsorgungsinvestition für Fremdenverkehrsbetriebe
Ziele:
Ziel dieses KWF-Programms ist die Unterstützung von Fremdenverkehrsbetrieben, bei denen die aufgrund der wasserrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Abwasserentsorgungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen, die wegen der schlechten finanziellen Ausgangssituation der Betriebe kaum erwirtschaftet werden können bzw. sinnvolle Neu- und Ersatzinvestitionen verhindern. Gefördert wird der erstmalige Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.
Wer:
Unternehmensgröße:Kleinst-*,
kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (
KMU*)
Förderwerber: (Branchen)Natürliche oder nicht natürliche Personen, welche einen Fremdenverkehrsbetrieb führen und die hiefür notwendige Gewerbeberechtigung besitzen, wenn ihnen
erstmalig im Rahmen des Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 18/1978, in der derzeit geltenden Fassung, ein Kanalanschlussbeitrag vorgeschrieben wurde oder vorgeschrieben wird.
Zusatzkriterien:
Was:
Mindestinvestition:2.300,- EUR (netto)
Maximal förderbare Kosten*:100.000,- EUR
Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten15% - wobei nur jene Bewertungseinheiten als
förderbare Kosten* heranzuziehen sind, die im Erstbescheid zum Gemeindekanalisationsgesetz unter Ziff. 9 (Gastgewerbebetriebe) bzw. Ziff. 15 (Campingplätze) angeführt sind. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wie:
Verfahren Abwasser
Antrags- & Förderungsabwicklung
Legende:
FoerderwerberKWFZeitstrahl
Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee
Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung
Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)
Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung
Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s
Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen
Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben
Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen
Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot
Vorlage Zahlungsnachweis
Prüfung
Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)
Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre!
Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre!
Details:
Ansprechpartner:Dagmar Freundlfreundl@kwf.at(0463) 55 800-30
Mag. Jürgen Kopeinig, MBAkopeinig@kwf.at(0463) 55 800-31
Weitere Informationen: