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Austria

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Abwasserentsorgungsinvestition für Fremdenverkehrsbetriebe

Ziele:

Ziel dieses KWF-Programms ist die Unterstützung von Fremdenverkehrsbetrieben, bei denen die aufgrund der wasserrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Abwasserentsorgungsmaßnahmen hohe Kosten verursachen, die wegen der schlechten finanziellen Ausgangssituation der Betriebe kaum erwirtschaftet werden können bzw. sinnvolle Neu- und Ersatzinvestitionen verhindern. Gefördert wird der erstmalige Anschluss an das öffentliche Kanalnetz.
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinst-*, kleine Unternehmen* und mittlere Unternehmen (KMU*)

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen, welche einen Fremdenverkehrsbetrieb führen und die hiefür notwendige Gewerbeberechtigung besitzen, wenn ihnen erstmalig im Rahmen des Gemeindekanalisationsgesetzes, LGBl.Nr. 18/1978, in der derzeit geltenden Fassung, ein Kanalanschlussbeitrag vorgeschrieben wurde oder vorgeschrieben wird.

Zusatzkriterien:
  • a.
    Gewerbeberechtigung
  • b.
    Bestätigung der Standortgemeinde, dass das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird
  • c.
    De-minimis*-Erklärung
Was:

Mindestinvestition:
2.300,- EUR (netto)

Maximal förderbare Kosten*:
100.000,- EUR

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

15% - wobei nur jene Bewertungseinheiten als förderbare Kosten* heranzuziehen sind, die im Erstbescheid zum Gemeindekanalisationsgesetz unter Ziff. 9 (Gastgewerbebetriebe) bzw. Ziff. 15 (Campingplätze) angeführt sind. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.


Wie:

Verfahren Abwasser

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Ggf. Nachforderung von UnterlagenÜbermittlung fehlender Unterlagen

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Projektdurchführung und Erfüllung der Förderungsbedingungen gem. Förderungsanbot

Vorlage Zahlungsnachweis

Prüfung

Auszahlung (entsprechend Förderungsanbot)

Aufbewahrung der Unterlagen:
10 Jahre!

Aufbewahrung Förderungsakt
10 Jahre!
Details:

Ansprechpartner:
Dagmar Freundl
freundl@kwf.at
(0463) 55 800-30

Mag. Jürgen Kopeinig, MBA
kopeinig@kwf.at
(0463) 55 800-31

Weitere Informationen:
Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

KMU:
Kleine und Mittlere Unternehmen
Genauere Beschreibung dazu lesen

Mittlere Unternehmen

50 bis 249 Mitarbeiter und bis 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder bis 50 Mio. EUR Umsatz
weitere Informationen über KMU

Kleine Unternehmen

10 bis 49 Mitarbeiter und bis 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

De-minimis Förderungen
fallen aufgrund ihrer Höhe nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht.
Mehr dazu lesen

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

EFRE
kärnten