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Kleinstunternehmen*

Ziele:

Stärkung und Festigung des Wachstumspotentials, Unterstützung der Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung, Qualifizierungsmaßnahmen von bestehenden und neugegründeten Kleinstunternehmen* aller Branchen
Wer:

Unternehmensgröße:
Kleinstunternehmen*

Förderwerber: (Branchen)
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Lebensmittelnahversorger, Tourismus- & Freizeitwirtschaft, Transport & Verkehr sowie Information & Consulting, die ein Kleinstunternehmen* im Sinne der Kriterien des EU-Beihilfenrechts betreiben oder gründen.

(Ausgenommen sind die Bereiche Bank, Versicherung, Privatzimmervermieter sowie Appartementhäuser | Ferienwohnungen ohne hotelmäßige Dienstleistung, Unternehmen aus den Bereichen Vermietung, Verpachtung und Verleih, geschützte Gewerbe, Unternehmen in Schwierigkeiten und unselbständig Erwerbstätige)

Zusatzkriterien:
  • a.
    stabile betriebswirtschaftliche Ausgangssituation und positive Erfolgsaussichten
  • b.
    Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen, die zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit benötigt werden
  • c.
    Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit im Haupterwerb
  • d.
    Aufgabe einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, die über den Betrag der Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht
  • e.
    Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten bzw. der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten
  • f.
    Betriebsstätte in Kärnten
Was:

Investitions- und Fortbildungsmaßnahmen:
  • 1.
    Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Investitionen, die aktiviert werden und mindestens zwei Jahre in der Betriebsstätte und im Anlagevermögen des Förderungswerbers verbleiben und einen eindeutigen Projektbezug aufweisen
  • 2.
    Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer
Mindestinvestition:
5.000,- EUR für investive Maßnahmen
1.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximal förderbare Kosten*:
50.000,- EUR für investive Maßnahmen
4.000,- EUR für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Unternehmer

Maximale Förderhöhe:
(inkl. Bund, EU) bezogen auf die förderbaren Kosten

Investive Maßnahmen: 10% | max. 17.000,- EUR inkl. MA*-Bonus | + Chance auf Investitionsbonus**
Investive Maßnahmen Jungunternehmer: 15% | max. 19.500,- EUR inkl. MA*-Bonus | + Chance auf Investitionsbonus**
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen: 50% | max. 2.000,- EUR
*MA-Bonus (Mitarbeiter-Bonus nur in Zusammenhang mit Investitionen): 4.000,- EUR pro Ganzjahresarbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) für maximal 3 Mitarbeiter im Nachhinein

**Die besten Projekte von technologieorientierten Unternehmen mit einer außergewöhnlichen Unternehmensentwicklung können im Nachhinein mit einem 5%igen-Bonus belohnt werden.

Wie:

Vereinfachtes Verfahren

Antrags- & Förderungsabwicklung

Legende: FoerderwerberKWFZeitstrahl

Kontaktaufnahme mit KWF, Vorstellung der Projektidee

Bei Bedarf kostenlose Förderungsberatung

Einreichung Förderungsantrag* inklusive Projektbeschreibung (vollständig ausgefüllt!)

Eingang Förderungsantrag*
Projektstart & Kostenanerkennung

Versand Bestätigungsschreiben über das Einlangen des Förderungsantrag*s

Projektdurchführung

Legung Schlussbericht & Versicherungsdatenauszug

Projektprüfung & Förderungsentscheidung

Versand Förderungsanbot oder Ablehnungsschreiben

Annahme des Förderungsanbots durch firmenmäßige Fertigung und Retournierung an KWF innerhalb von 6 Wochen

Auszahlung
Details:

Ansprechpartner:
Mag. Max Franz
franz@kwf.at
(0463) 55 800-19

Dagmar Freundl
freundl@kwf.at
(0463) 55 800-30

Mag. Jürgen Kopeinig, MBA
kopeinig@kwf.at
(0463) 55 800-31

Weitere Informationen:
Gültig für Anträge bis 31. 12. 2011 und ab 1. 1. 2012:Gültig für Anträge ab 1. 1. 2012:Gültig für Anträge bis 31. 12. 2011:
Kleinstunternehmen

bis 9 Mitarbeiter und bis 2 Mio. EUR Bilanzsumme oder Umsatz
weitere Informationen über KMU

Förderbare Kosten
All jene Kosten des Projekts, die lt. Förderrichtlinie anerkannt werden. Nicht alle Kosten des Projekts müssen förderbar sein, um eine Förderung (oder Bürgschaft, Beihilfe etc.) beantragen zu können.

EFRE
kärnten