Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Konjunktur.BONUS«.
Das ist die Version 01
des KWF-Produktes »Konjunktur.BONUS«.
Der Konjunktur.BONUS ist ein zusätzlicher nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 10 %. Damit soll ein Anreiz geboten werden, dass Unternehmen trotz der herausfordernden konjunkturellen Entwicklung eine Investition im Unternehmen tätigen.
Diesen Bonus bekommen Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten für Projekte, die vom KWF in folgenden Produkten gefördert werden:
KLEINST.Invest
Produktion KMU.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KLEIN.Invest
Tourismus KMU.Invest
Aufgrund der derzeitigen Konjunkturentwicklung sind die Kärntner Unternehmen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mit dem Konjunktur.BONUS wollen wir bewirken, dass Unternehmen trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage Investitionen tätigen, um damit die zukunftsfähige Ausrichtung ihres Unternehmens zu stärken.
Gefördert werden Unternehmen mit Investitionsstandort in Kärnten, welche in den folgenden KWF-Produkten einen Antrag einreichen und gefördert werden:
KLEINST.Invest
Produktion KMU.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KLEIN.Invest
Tourismus KMU.Invest
Für Anträge im KWF-Produkt »KLEINST.Invest« kann der Bonus rückwirkend für bereits eingereichte Anträge ab 1. Jän. 2024 gewährt werden.
Die förderbaren Projekte richten sich nach dem jeweils anwendbaren KWF-Produkt und müssen in einer bestimmten Laufzeit vollständig umgesetzt werden.
KLEINST.Invest | max. 1 Jahr
Produktion KMU.Invest | max. 2 Jahre
Tourismus JUNG.Invest | max. 1 Jahr
Tourismus KLEIN.Invest | max. 1 Jahr
Tourismus KMU.Invest | max. 2,5 Jahre
Projekte, die außerhalb dieser Laufzeit fertiggestellt werden, erhalten keinen Bonus.
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Zusatzprodukts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Die förderbaren bzw. nicht förderbaren Kosten richten sich nach dem jeweils anzuwendenden KWF-Produkt:
KLEINST.Invest
Produktion KMU.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KLEIN.Invest
Tourismus KMU.Invest
Die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beträgt max. 10 % der förderbaren Kosten und wird auf die Förderung, die im Rahmen einer der folgenden Programme gewährt wird, aufgeschlagen.
KLEINST.Invest
Produktion KMU.Invest
Tourismus JUNG.Invest
Tourismus KLEIN.Invest
Tourismus KMU.Invest
Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten.
Die Gewährung erfolgt je nach verfügbaren Budget. Der Konjunktur.BONUS tritt mit 1. März 2024 in Kraft und ist bis 30. Juni 2025 befristet.
Für den Konjunktur.BONUS müssen Sie keinen Antrag stellen. Wenn Sie in einem der genannten fünf investiven KWF-Produkte einreichen, wird der Konjunktur.BONUS automatisch beantragt.
Treten bei Ihnen noch Fragen auf, dann kontaktieren Sie bitte eine der folgenden Ansprechpersonen:
Katja Seger
katja.seger@kwf.at
+43.463 55 800-92
Julia Ottitsch
julia.ottitsch@kwf.at
+43.463 55 800-35
Mag. Lisa Smid, Bakk
lisa.smid@kwf.at
+43.463 55 800-44
Katharina Leitsberger, MSc
katharina.leitsberger@kwf.at
+43.463 55 800 31
Mag. Valerie Rupitsch, MA
valerie.rupitsch@kwf.at
+43.463 55 800 58
Monika Walder
walder@kwf.at
+43.463 55 800-83
Klaus Friessnig
friessnig@kwf.at
+43.463 55 800-25
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