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Ansprechpartner

Fritz Lange
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
lange@kwf.at
0463 55 800-37

Rechtsgrundlagen

Mit dem Landesgesetz über die Förderung der Wirtschaft in Kärnten (Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz – K-WFG, LGBl 6|1993, idgF) wurde zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes unter der Bezeichnung Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet.

Der KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds gewährt Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF unter Einhaltung von nationalen und europäischen beihilfenrechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage von KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des KWF | Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds – idgF gelten für alle Förderungen im Rahmen des K-WFG idgF, sofern nicht in den jeweiligen KWF-Richtlinien | Schwerpunktsetzungen (KWF-Programmen | KWF-Produkten) in bestimmten Punkten eine abweichende Regelung getroffen wird.

Landesrecht Kärnten – Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz | Kärntner Spekulationsverbotsgesetz

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen des KWF

Förderungsgebietskarte

Dokumente im Rahmen der Umsetzung des österreichischen IBW | EFRE und JTF Programms 2021-2027

Projektabrechnung

Hier finden Sie alle Infos zur Projektabrechnung, -prüfung und -auszahlung.

KWF-Förderungsemblem

KWF Förderemblem Beispiel

 

Informationen zum Anwenden
des KWF-Förderungsemblems
und was es damit auf sich hat