Das ist die Version 01 des
KWF-Produktes »Interreg Slowenien.KOMBI«.
Das ist die Version 01 des
KWF-Produktes »Interreg Slowenien.KOMBI«.
»Interreg Slowenien.KOMBI« unterstützt Kärntner Partner bei ihrer Teilnahme am Interreg VI-A Programm Slowenien-Österreich 2021-2027 zur Lösung von Herausforderungen im Grenzgebiet. Themenschwerpunkte sind u.a. der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Schutz der Biodiversität.
Der KWF als regionale Koordinierungsstelle des Programms unterstützt Sie in der Antragphase – Information und Beratung zum SI-AT Programm – und stellt ggfs. zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt zur Verfügung. Zudem betreut Sie der KWF im Zuge der Projektumsetzung – z. B. bei Änderungen des Arbeitsplans oder bei administrativ-formalen Fragen.
Dieses KWF-Produkt wird aus Mitteln des Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) finanziert.
Ziel ist die Förderung | Kofinanzierung von wirtschaftlich relevanten grenzüberschreitenden Projekten, die ihre Wirkung im slowenisch-österreichischen Programmgebiet und insbesondere in Kärnten entfalten.
Diese Projekte stärken das regionale Innovationsökosystem und Kapazitäten für Forschung, Technologie und Innovation. Somit steigen die Leistungskraft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Kärnten.
Diese Förderung | Kofinanzierung von grenzüberschreitenden Vorhaben durch den KWF erfolgt auf Basis des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027. Zusätzlich wird beurteilt, inwieweit das Projekt einen Beitrag im Sinne der regionalen Strategie (KWF-Strategie) leistet.
Gefördert werden natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz in Kärnten, die im Rahmen des Interreg VI-A Programms Slowenien-Österreich 2021-2027 zusammen mit anderen Projektpartnerinnen bzw. Projektpartnern ein grenzüberschreitendes Projekt umsetzen. In Ausnahmefällen und nur wenn eine ausgeprägte Wirkung für den Standort Kärnten gegeben ist, können auch natürliche und nicht natürliche Personen mit Sitz außerhalb Kärntens eine regionale Kofinanzierung erhalten. Ein bedeutender Anteil des Gesamtprojekts muss in Kärnten realisiert werden.
Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.
Mit diesem KWF-Produkt werden Projekte kofinanziert, die bereits eine Förderungszusage im Interreg Programm haben und somit im Einklang mit der thematischen Ausrichtung und den Förderbedingungen des Interreg Programms sind.
Der KWF ist grundsätzlich für
zuständig.
Für andere Projektträger wie z.B. NGOs und Gemeinden ist die Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung grundsätzlich zuständig.
Programmschwerpunkte sind:
Der KWF möchte mit seinen Produkten zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Nachhaltigen Entwicklungszielen, den Sustainable Development Goals (SDGs), beitragen.
Die Förderungen im Rahmen dieses KWF-Produkts sollen einen Beitrag zu folgenden nachhaltigen Entwicklungszielen leisten bzw. keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung haben:
Die Kofinanzierung des KWF ist eine Förderung, die als Ergänzung zu den EFRE-Mitteln die Teilnahme der Kärntner Partner in erfolgsversprechenden grenzüberschreitenden Projekten fördert.
Unter Berücksichtigung der Förderungsfähigkeitsregeln des Interreg Programms, können nur Kosten, die den nachfolgenden Kategorien zugeordnet werden, als förderungsfähig anerkannt werden. Diese Kosten dürfen zudem nicht angefallen sein, bevor Sie bei der EU-Stelle den Antrag gestellt haben:
Kosten, die laut der Förderungsfähigkeitsregel des SI-AT VI-A Interreg Programms 2021-2027 nicht förderungsfähig sind, werden vom KWF nicht gefördert.
Der KWF unterstützt die Teilnahme am Interreg SI-AT Programm durch
Die Höhe der Kofinanzierung hängt vom Innovationsgrad und der Relevanz der geplanten Projekttätigkeiten für den Standort Kärnten ab.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wird die Förderung gewährt?
Förderungen unter diesem KWF-Produkt werden im Rahmen des KWF-Programms »EU & Kärnten« gewährt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihren Anruf bzw. Kontaktaufnahme. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch!
Simon Marion, LLB, MA, MES
simon@kwf.at
0463 55 800-19
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